Erfurt (dapd). Das Jobcenter Mühlhausen im thüringischen Unstrut-Hainich-Kreis wehrt sich weiter gegen eine Zahlung von 15 Cent. Dazu habe die Behörde gegen das Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 6. Dezember 2012 Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht in Kassel eingelegt, wie das Landessozialgericht am Montag mitteilte. Zuvor war das Jobcenter vom Sozialgericht Nordhausen zur Zahlung von 15 Cent verurteilt worden, weil die Behörde nach Ansicht der Richter entgegen der damals geltenden Rechtslage die Hartz-IV-Leistungen nicht aufgerundet hatte. Die anschließende Berufung gegen dieses Urteil wies das Landessozialgericht im Dezember zurück. Wie es weiter hieß, muss das Bundessozialgericht in Kassel nun zunächst entscheiden, ob es überhaupt gerechtfertigt ist, sich in einem Revisionsverfahren mit den aufgeworfenen Rechtsfragen zu befassen. Dies sei nur unter eingeschränkten Voraussetzungen der Fall – etwa bei grundsätzlicher Bedeutung der Angelegenheit. Wegen der aus Sicht des Landesozialgerichts eindeutigen Rechtslage war das Jobcenter bereits mit 600 Euro – sogenannte Missbräulichkeitskosten – zur Kasse gebeten worden. Grundsätzlich ist ein sozialgerichtliches Streitverfahren aber kostenlos. Die Behörde wird von einer Anwaltskanzlei vertreten. (Landesozialgericht: L 9 AS 430/09; Bundessozialgericht: B 4 AS 64/13 B) dapd (Politik/Politik)
Jobcenter zieht wegen 15 Cent vor das Bundessozialgericht
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Peer-Michael Preß
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