Regensburg (dapd). Die Regensburger Staatsanwaltschaft hat am Montag ein Wiederaufnahmeverfahren im Fall des seit Jahren womöglich zu Unrecht in der Psychiatrie in Bayreuth eingesperrten Gustl Mollath beantragt. Wie das Oberlandesgericht Nürnberg mitteilte, stützt die zuständige Staatsanwaltschaft ihren Antrag auf neue, dem Gericht zum Zeitpunkt der Verurteilung nicht bekannte Tatsachen. Diese sind nach Ansicht der Staatsanwaltschaft „grundsätzlich geeignet, die Richtigkeit der Urteilsgrundlagen in Frage zu stellen“. Ziel des Antrags sei es, die Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen erneut gerichtlich zu überprüfen, hieß es. Zudem würden Gesichtspunkte vorgetragen, die für die psychiatrische Begutachtung von Bedeutung sein können. Der 56-jährige Kaufmann Mollath sitzt nach einem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth seit 2006 in der Psychiatrie in Bayreuth. Er soll seine damalige Ehefrau angegriffen haben und wurde als gemeingefährlich eingestuft. Mollath hatte auch Schwarzgeldgeschäfte bei der Hypovereinsbank angeprangert, in die seine Ehefrau verwickelt gewesen sein soll. Das Gericht hatte diese Vorwürfe als paranoide Hirngespinste abgetan. Inzwischen stellten sie sich jedoch als wahr heraus. dapd (Politik/Politik)
Staatsanwaltschaft beantragt Wiederaufnahmeverfahren im Fall Mollath
Veröffentlicht von
Peer-Michael Preß
Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de Alle Beiträge von Peer-Michael Preß anzeigen