Frankfurt/München (dapd). Die Deutsche Bank lässt nichts unversucht, um das Urteil im Kirch-Prozess noch zu kippen. Das Geldhaus legte vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine Nichtzulassungsbeschwerde ein, wie ein Sprecher der Deutschen Bank am Mittwoch auf dapd-Anfrage sagte. „Wir halten die Entscheidung aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen für falsch“, fügte er hinzu. Das Oberlandesgericht München hatte die Bank im Dezember zu Schadenersatz verurteilt. Ihr früherer Vorstandssprecher Rolf Breuer habe mit seinem umstrittenen Interview zur Kreditwürdigkeit Leo Kirchs im Februar 2002 den damaligen Medienunternehmen vorsätzlich in die Insolvenz getrieben, urteilten die Richter. Da das Oberlandesgericht eine Revision ausschloss, bleibt der Deutschen Bank nur der Weg der Nichtzulassungsbeschwerde. Das Geldhaus widerspricht auch Ausführungen in der schriftlichen Urteilsbegründung. Das Gericht warf früheren und heutigen Bank-Vorständen, darunter Josef Ackermann und Jürgen Fitschen, vor, sich verabredet und im Prozess gelogen zu haben. Außerdem hätten sie eine Fotokopie manipuliert, um das Gericht zu täuschen. Der Bank-Sprecher sagte: „Wir sind überzeugt, dass die Aussagen der Wahrheit entsprechen.“ Das Verfahren ist damit noch lange nicht beendet. Das Oberlandesgericht hatte die genaue Höhe der Schadenersatzzahlung noch nicht festgelegt. Dies sollen Gutachter tun, die von beiden Seiten benannt werden. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Deutsche Bank wehrt sich vor BGH gegen Kirch-Urteil
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Peer-Michael Preß
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