Münster (dapd). Die CDU-Landtagsfraktion hat mit ihrer Klage gegen den Landeshaushalt 2011 Erfolg gehabt. Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster entschied am Dienstag, dass der vor zwei Jahren von der damaligen rot-grünen Minderheitsregierung aufgestellte Haushalt wegen der Überschreitung der Kreditgrenze verfassungswidrig sei. Die Nettoneuverschuldung fiel damals mit 4,8 Milliarden Euro höher aus als die Investitionen im Volumen von 3,9 Milliarden Euro. Die „Regelverschuldungsgrenze“ dürfe grundsätzlich nur überschritten werden, um eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abzuwehren, hieß es. Dabei müsse die „Störungslage“ ernsthaft und nachhaltig sein. Der Gesetzgeber habe „nicht hinreichend dargelegt“, dass eine konjunkturelle Ausnahmesituation vorgelegen habe. Für 2011 hätten die Landesregierung und ihr folgend der Haushaltsgesetzgeber ein kräftiges Wirtschaftswachstum und Steuereinnahmen in Höhe von gut 40 Milliarden Euro erwartet. Zudem habe die Argumentation in wesentlichen Punkten auf überholten Konjunkturdaten beruht, monierte der Verfassungsgerichtshof. Damit ist bereits zum zweiten Mal ein rot-grüner Landeshaushalt von dem Gerichtshof als verfassungswidrig eingestuft worden. Gegen den rot-grünen Nachtragshaushalt 2010 hatte die CDU – damals zusammen mit der FDP – mit Erfolg geklagt. dapd (Politik/Politik)
NRW-Landeshaushalt 2011 ist verfassungswidrig
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Peer-Michael Preß
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