München (dapd). Der türkische Botschafter und der Menschenrechtsbeauftragte des türkischen Parlaments werden keinen festen Platz im Prozess gegen die Angeklagten des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) bekommen. Das teilte das Oberlandesgericht München dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags mit, der um Platzreservierungen für die politischen Würdenträger gebeten hatte, wie die „Süddeutsche Zeitung“ (Freitagausgabe) berichtet. Der Bitte könne nicht entsprochen werden, schrieb der Vorsitzende des Staatsschutzsenats des Gerichts, Manfred Götzl, nach Berlin. Es stehe dem Botschafter und dem Vertreter des türkischen Parlaments jedoch frei, sich als Teil der allgemeinen Öffentlichkeit zum Gericht zu begeben. Der Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy (SPD), nannte die Haltung des Gerichts „nicht nachvollziehbar“ und „unangemessen“. Ohne die Arbeit des Gerichts beurteilen zu wollen, erscheine ihm dies als „Affront“ gegenüber den berechtigten Interessen der türkischen Vertreter, sagte er dem Blatt. „Der NSU hat sechs türkische Staatsbürger und zwei gebürtige Türken getötet.“ Die Entscheidung des Senats lasse die notwendige Sensibilität vermissen. Das Verfahren gegen die Neonazi-Terrorzelle NSU beginnt am 17. April. Angeklagt sind neben Beate Zschäpe und dem früheren NPD-Funktionär Ralf Wohlleben noch drei weitere mutmaßliche NSU-Unterstützer. Dem NSU werden zehnfacher Mord, mehrere Mordversuche, Brandstiftung und Banküberfälle vorgeworfen. Der Sitzungssaal im Münchner Gericht umfasst lediglich 200 Plätze, davon stehen wegen der großen Zahl von Nebenklägern nur 50 für Medienvertreter und 50 für die Allgemeinheit zur Verfügung. dapd (Politik/Politik)
Eklat vor NSU-Prozess in München
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Peer-Michael Preß
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