Berlin (dapd). Mit einem neuen Betreuungsgesetz will die Bundesregierung die ständig steigende Zahl an Entmündigungen bremsen. Im Mittelpunkt der Reform, die das Kabinett am Mittwoch verabschiedete, ist die Stärkung der Betreuungsbehörde. Sie kann mit ihrem Fachwissen über soziale Hilfen auch andere Wege zur Unterstützung behinderter und kranker Menschen aufzeigen. Falls dennoch eine rechtliche Betreuung erforderlich wird, kann die Behörde ehrenamtliche Betreuer vorschlagen. Diese Betreuer kümmern sich um rechtliche Alltagsfragen – von Geld- und Wohnungsangelegenheiten über die Vertretung gegenüber Behörden bis zu Fragen der Gesundheit. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte, die Zahl der rechtlichen Betreuungen habe sich in den vergangenen 20 Jahren verdreifacht. Allein von 2004 bis heute sei sie von 1,15 auf etwa 1,3 Millionen gestiegen. „Jede Betreuung greift in das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen ein“, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger. Betreuungen müssten daher auf das wirklich Erforderliche beschränkt werden. „Maßstab muss dabei sein, dass ein rechtlicher Betreuer nur bestellt werden darf, wenn andere Hilfen und Assistenzen zur Unterstützung des hilfsbedürftigen Betroffenen nicht ausreichen.“ Dabei komme der Betreuungsbehörde eine zentrale Funktion zu. So sollen künftig durch eine verpflichtende Anhörung der Betreuungsbehörde vor Bestellung eines Betreuers sowie der Erstellung eines qualifizierten Berichts andere Hilfen und Assistenzen, die eine Betreuung vermeiden können, von den Betroffenen besser genutzt werden können. Den Gesetzentwurf müssen noch Bundestag und Bundesrat billigen. dapd (Politik/Politik)
Neues Gesetz soll Zahl der Entmündigungen eindämmen
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Peer-Michael Preß
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