Berlin/Passau (dapd). Die Bundesregierung will an der umstrittenen Forschung mit embryonalen Stammzellen festhalten. Das geht der „Passauer Neuen Presse“ zufolge aus dem „Fünften Erfahrungsbericht der Bundesregierung zur Durchführung des Stammzellgesetzes“ hervor. Der Bericht soll am (heutigen) Mittwoch vom Bundeskabinett beraten werden und lag dem Blatt vorab vor. Auch angesichts der neu verfügbaren reprogrammierten adulten Körperzellen in der Forschung werde „die Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen erforderlich bleiben“, heißt es in der Kabinettsvorlage von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) und Bundesforschungsministerin Johanna Wanka (CDU). Für Untersuchungen zu entwicklungsbiologischen Fragestellungen bleibe die Forschung mit embryonalen Stammzellen „weiterhin unabdingbar“. Der Bericht weist nach Angaben der Zeitung für den Zeitraum bis Ende 2011 insgesamt 69 genehmigte Anträge auf Einfuhr und Verwendung embryonaler Stammzellen aus. Für die Stammzellen gelten in Deutschland strenge Voraussetzungen. Sie dürfen lediglich für hochrangige Forschungsziele verwendet werden und auch nur, wenn sie vor dem 1. Mai 2007 im Ausland gewonnen wurden. Über Genehmigungen entscheidet das Berliner Robert-Koch-Institut. dapd (Politik/Politik)
Bundesregierung hält offenbar an der Stammzellforschung fest
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Peer-Michael Preß
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