Verfassungsgericht gibt der NPD keinen Persilschein

Verfassungsgericht gibt der NPD keinen Persilschein Karlsruhe/Berlin (dapd). Die NPD ist mit dem Versuch gescheitert, sich vom Bundesverfassungsgericht eine Art Persilschein ausstellen zu lassen. Die Karlsruher Richter verwarfen einen Antrag der rechtsextremen Partei auf Feststellung ihrer Verfassungsmäßigkeit. Dafür sehe das Bundesverfassungsgerichtsgesetz gar kein Verfahren vor, betonte das Gericht in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Die Partei wollte in Karlsruhe feststellen lassen, dass sie „nicht verfassungswidrig“ im Sinne des Grundgesetzes sei. SPD, Grüne und Linke betonten, der erwartungsgemäß unzulässige Antrag sei als „reines Theater“, „Klamauk“ und „billiger Trick“ einzustufen. Die NPD kündigte hingegen an, nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ziehen zu wollen. Die NPD hatte in Karlsruhe geltend gemacht, die laufende Verbotsdebatte wirke sich wie ein faktisches Parteiverbot aus. Der Zweite Senat des Verfassungsgerichts sah hier aber keine „Rechtsschutzlücke“. Staatliche Stellen könnten durchaus „das Für und Wider eines Parteiverbotsverfahrens mit der gebotenen Sachlichkeit zur Debatte zu stellen“, heißt es in dem Karlsruher Beschluss. Im Dezember 2012 hatte der Bundesrat beschlossen, einen neuen NPD-Verbotsantrag in Karlsruhe zu stellen. Ein erstes Verfahren in Karlsruhe war 2003 gescheitert, weil sich belastendes Material auf V-Leute stützte. Das Verfassungsgericht verwarf jetzt auch einen Hilfsantrag der NPD. Damit wollte die rechtsextreme Partei feststellen lassen, dass Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung die parteibezogenen Rechte der NPD „durch die fortwährende Behauptung ihrer Verfassungswidrigkeit“ verletzten. Die Verfassungsrichter betonten, politischen Parteien stünden durchaus gerichtliche Wege offen, dem Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit zu begegnen. Einen „Ansatz für die gerichtliche Kontrolle“ biete etwa die Sammlung und Auswertung von Informationen über eine Partei durch den Verfassungsschutz und ihre Aufnahme in einen Verfassungsschutzbericht. Die Verfassungsschutzbehörden dürften diese Maßnahmen nämlich nur ergreifen, „wenn tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, die dafür sprechen, dass die Partei verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt“. Streit über Erfolgsaussichten eines neuen Verbotsantrags Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, betonte am Dienstag in Berlin, die Politik dürfe der NPD nicht länger die Initiative überlassen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) müssten „sich endlich klar zu einem eigenen NPD-Verbotsantrag der Bundesregierung bekennen“. Oppermann sagte: „Wenn die Bundesregierung den Bundesrat alleine klagen lässt, wäre dies ein verheerendes Symbol der Unentschlossenheit.“ Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, sagte, die NPD werde „niemanden finden, der ihr bescheinigt, sie stünde auf dem Boden des Grundgesetzes“. Die Entscheidung aus Karlsruhe bedeute aber auch nicht, dass die NPD schon wegen ihren verfassungsfeindlichen Einstellungen verboten werden könne. Denn eine bloße Demokratie- und Rechtsstaatlichkeitsfeindlichkeit genüge den Kriterien des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht. Demnach sei ein Parteiverbot nur verhältnismäßig, wenn eine Partei tatsächlich und aktuell den Bestand der Demokratie gefährde. Ob die NPD dies erfülle, „darf man stark bezweifeln“, sagte Beck mit Blick auf Wahlergebnisse. Deshalb müsse geprüft werden, ob ein Verbotsantrag hinreichend Erfolgsaussichten habe. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, forderte das Bundesinnenministerium auf, die Materialsammlung gegen die NPD „schleunigst nachzubessern“. Bislang sei „die Zusammenarbeit der NPD mit gewalttätigen Nazikameradschaften noch viel zu wenig ausgeleuchtet“, betonte Jelpke. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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