Berlin (dapd). Internet-Suchmaschinenbetreiber dürfen künftig für die Verwendung von längeren Presseartikeln von den Presseverlagen zur Kasse gebeten werden. Das sieht das neue Leistungsschutzrecht vor, das der Bundestag am Freitag in Berlin beschloss. In namentlicher Abstimmung votierten 293 Abgeordnete für den Gesetzentwurf der Bundesregierung, 243 lehnten ihn ab. Es gab drei Enthaltungen. Presseverlage haben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zufolge das ausschließliche Recht an der Veröffentlichung ihrer Presseerzeugnisse im Internet – wenn Anbieter von Suchmaschinen die Artikel auch für ihre Dienste nutzen wollen, brauchen sie dafür Lizenzen. Es gibt aber Ausnahmen: Die reine Verlinkung von Artikeln, ihre Nutzung im Rahmen der Zitierfreiheit und die Verwendung „einzelner Wörter oder kleinster Textausschnitte“ sollen weiterhin unentgeltlich möglich sein. Bereits im Vorfeld gab es eine hitzige Debatte um das umstrittene Leistungsschutzrecht – mit dem Bundestagsbeschluss wurde erneut harsche Kritik laut, unter anderen von den Oppositionsparteien und der Gewerkschaft ver.di. „Arbeitsbeschaffungsprogramm für Rechtsanwälte“ Häufig dreht sich die Kritik darum, dass der Gesetzentwurf mit der vom Rechtsausschuss eingebrachten Änderung, dass nun einzelne Wörter oder kleinste Textteile von Pressetexten in Suchmaschinen kostenlos veröffentlicht werden können, zu schwammig definiert sei. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, machte das vor der Abstimmung im Bundestag etwa mit der Frage deutlich: „Ab wann ist kurz schon lang?“ Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, bezeichnete das Leistungsschutzrecht in seiner jetzigen Form gar als „Arbeitsbeschaffungsprogramm für Rechtsanwälte“. Unions-Fraktionsvize Günter Krings (CDU) verteidigte in seiner Rede im Bundestag den Entwurf. Ein Leistungsschutzrecht sei dann notwendig, wenn der Werkvermittler – also in diesem Fall Presseverlage – nicht mehr die Herrschaft über den Vertrieb habe. In Zeiten von Internet sei es deshalb begründet, das Leistungsschutzrecht einzuführen. ver.di fordert 50 Prozent der Erlöse für Journalisten Der Gewerkschaft ver.di fehlt in dem Entwurf eine deutlichere Stärkung der Position der Urheber – also Journalisten. Zwar sieht der Entwurf vor: „Der Urheber ist an einer Vergütung angemessen zu beteiligen.“ Der stellvertretende ver.di-Vorsitzende, Frank Werneke, will es aber konkreter: „Diejenigen, die die leistungsschutzrechtlich geschützten Inhalte überhaupt erst erbringen, nämlich die Journalistinnen und Journalisten, müssen mit mindestens 50 Prozent an den Erlösen aus den Lizenzgebühren beteiligt werden“, lautet seine Forderung. Verleger begrüßten hingegen den Bundestagsbeschluss. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger teilten mit, das nun eine Rechtslücke geschlossen sei. Den Verlagshäusern würde nun ermöglicht, selbst zu verfügen, „unter welchen Bedingungen ihre Inhalte von Suchmaschinen und Aggregatoren zu gewerblichen Zwecken genutzt werden.“ Bevor das Leistungsschutzrecht in Kraft tritt, muss die Novelle zum Urheberrecht noch den Bundesrat passieren. (Quelle: Gesetzentwurf der Bundesregierung http://url.dapd.de/jJ89m7und Änderung des Rechtsausschusses http://url.dapd.de/i2e6dQ ) dapd (Vermischtes/Politik)
Bundestag gibt grünes Licht für neues Leistungsschutzrecht
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Peer-Michael Preß
Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de Alle Beiträge von Peer-Michael Preß anzeigen