Neues Wahlrecht kann in Kraft treten

Neues Wahlrecht kann in Kraft treten Berlin (dapd). Der Bundesrat hat das neue Wahlrecht gebilligt, das bereits für die Bundestagswahl am 22. September gelten soll. Danach führen künftig Überhangmandate für eine Partei automatisch zu Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien. Dadurch soll gewährleistet werden, dass das Größenverhältnis zueinander gewährleistet bleibt. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2012 die bisherige Regelung der Sitzverteilung wegen dieser Überhangmandate für verfassungswidrig erklärt. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland durch Direktmandate mehr Sitze gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Dabei konnte bislang ein sogenanntes negatives Stimmgewicht entstehen: Eine Partei verlor Sitze, obwohl sie Wählerstimmen gewonnen hatte. Der Bundesrat billigte am Freitag außerdem ein Gesetz, wonach auch die sogenannten Auslandsdeutschen wieder an Bundestagswahlen teilnehmen können. Auch hier hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen für nichtig erklärt. In Zukunft sind Auslandsdeutsche wahlberechtigt, wenn sie nach ihrem 14. Lebensjahr mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben oder aus anderen Gründen mit den politischen Verhältnissen in Deutschland vertraut oder von ihnen betroffen sind. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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