Karlsruhe (dapd). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftstrafen für Angeklagte bestätigt, die Umsatzsteuer in Höhe von 260 Millionen Euro beim Emissionshandel hinterzogen haben. Die sechs Verurteilten müssen Freiheitsstrafen zwischen vier und sieben Jahren verbüßen. Dieser Beschluss wurde am Montag in Karlsruhe bekanntgegeben. Die Angeklagten aus Deutschland, Großbritannien und Frankreich hatten mit dem Kauf und Weiterverkauf von Emissionszertifikaten innerhalb verschiedener EU-Staaten eine sogenannte Hinterziehungskette gebildet. Dabei wurden gegenüber dem deutschen Finanzamt unberechtigterweise Umsatzsteuerbeträge geltend gemacht. Das Landgericht Frankfurt am Main hatte die sechs Angeklagten am 15. August 2011 wegen Steuerhinterziehung zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt. Vier der Angeklagten legten Revision ein, die aber jetzt vom 1. Strafsenat des BGH ohne Verhandlung als unbegründet verworfen wurden. Die Staatsanwaltschaft zog ihre ursprünglich eingelegte Revision zurück. Damit ist das Urteil des Landgerichts Frankfurt rechtskräftig. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof 1 StR 391/12) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Hohe Gefängnisstrafen für organisierte Steuerhinterziehung bestätigt
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Peer-Michael Preß
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