Hamburg (dapd-nrd). Der ehemalige HSH-Nordbank-Chef Dirk Jens Nonnenmacher könnte seine Millionenabfindung doch noch verlieren: Die Bank sicherte sich Rechtsansprüche gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden, falls dieser rechtskräftig verurteilt wird. Der Aufsichtsrat stimmte wie auch Nonnenmacher einer entsprechenden Änderung des Aufhebungsvertrags von 2010 zu, wie die Bank am Dienstag mitteilte. Der Manager hatte damals etwa vier Millionen Euro kassiert. Nach der neuen Vereinbarung muss Nonnenmacher die im Rahmen seines Aufhebungsvertrags kassierten Summen einschließlich Zinsen zurückzahlen, sollte er in einem in Kiel geführten Ermittlungsverfahren verurteilt werden. Es geht um falsche Verdächtigung und Untreue im Zusammenhang mit der Trennung von dem damaligen HSH-Vorstandsmitglied Frank Roth. „Mit dieser Vereinbarung ist es der Bank gelungen, ihre Interessen in vollem Umfang nachhaltig zu wahren“, sagte der Aufsichtsratsvorsitzende der HSH Nordbank, Hilmar Kopper. Kopper war wegen des Aufhebungsvertrags für Nonnenmacher kritisiert worden: Am 15. Dezember lief eine Frist ab, bis zu der die Bank wegen Strafprozessen Geld zurückfordern konnte. Hintergrund des Kieler Strafverfahrens ist der von der HSH Nordbank 2009 zu Unrecht fristlos entlassene Vorstand Frank Roth. Als Grund wurde damals von der Bank der Verdacht geäußert, Roth habe geheime Unterlagen weitergegeben. Ermittlungen der Kieler Staatsanwaltschaft ergaben jedoch keinen Anhaltspunkt für diesen Verdacht. Stattdessen entstand bei den Ermittlern der Eindruck, dass gegen Roth falsche Spuren gelegt worden waren. Gegen Nonnenmacher und weitere ehemalige HSH-Manager läuft noch ein anderes Verfahren: Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat Anklage wegen Untreue und Bilanzfälschung im Zusammenhang mit den sogenannten Omega-Geschäften erhoben. Das Hamburger Landgericht will Anfang des Jahres über die Zulassung entscheiden. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Ex-HSH-Chef Nonnenmacher muss wieder um Millionenabfindung zittern
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Peer-Michael Preß
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