Hamburg (dapd). Die HSH Nordbank hat sich Rechtsansprüche gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden Dirk Jens Nonnenmacher gesichert, falls dieser rechtskräftig verurteilt wird. Der Aufsichtsrat stimmte einer entsprechenden Änderung des Aufhebungsvertrags von 2010 zu, wie die Bank am Dienstag mitteilte. Nach dieser Vereinbarung müsse Nonnenmacher die im Rahmen seines Aufhebungsvertrags kassierten Zahlungen einschließlich Zinsen zurückzahlen, sollte er in dem bei der Staatsanwaltschaft Kiel geführten Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung oder Untreue im Zusammenhang mit der Trennung von dem ehemaligen HSH-Vorstandsmitglied Frank Roth strafrechtlich verurteilt werden. „Mit dieser Vereinbarung ist es der Bank gelungen, ihre Interessen in vollem Umfang nachhaltig zu wahren“, sagte Hilmar Kopper, Aufsichtsratsvorsitzender der HSH Nordbank. Nonnenmacher hatte eine Millionenabfindung kassiert. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
HSH sichert sich Rechtsansprüche gegen Ex-Chef Nonnenmacher
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Peer-Michael Preß
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