Chemnitz (dapd-lsc). Die im Juni 2012 eingereichte Klage einer sächsischen Textilfirma gegen die Umlage aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird am 29. Januar vor dem Landgericht Chemnitz verhandelt. „Wir beklagen unseren langjährigen zuverlässigen Stromlieferanten EnviaM auf Rückzahlung der Umlage, da wir glauben, dass diese verfassungswidrig ist“, sagte der Geschäftsführer der Vowalon Beschichtung GmbH, Gregor Götz, am Freitag in Chemnitz. Weise das Gericht die Klage ab, werde das Unternehmen notfalls durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht gehen. Vowalon führt wie zwei weitere Unternehmen aus Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen eine Musterklage für die Textilbranche. Die finanziellen Belastungen durch die Umlage sind laut Götz unzumutbar und wettbewerbsschädigend. Allein durch die Erhöhung der EEG-Umlage von 3,6 auf 5,3 Cent je Kilowattstunde stiegen 2013 die Abgaben des Unternehmens zusätzlich zum Strompreis um voraussichtlich 90.000 Euro auf mehr als eine Viertelmillion Euro. Die Musterklage wird vom Gesamtverband Textil und Mode sowie vom ostdeutschen Branchenverband vti unterstützt. Grundlage ist ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Gerrit Manssen von der Universität Regensburg. Demnach ist die EEG-Umlage eine unzulässige Sonderabgabe analog dem vom Bundesverfassungsgericht 1994 gekippten „Kohlepfennig“. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Musterklage gegen EEG-Umlage wird Ende Januar in Chemnitz verhandelt
Veröffentlicht von
Peer-Michael Preß
Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de Alle Beiträge von Peer-Michael Preß anzeigen