Berlin (dapd). Zum Jahreswechsel sind im Deutschland Dutzende von Gesetzesänderungen in Kraft getreten. So brauchen Patienten ab sofort nicht mehr die Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal zu zahlen. Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt um 0,7 Punkte auf 18,9 Prozent. Die Gebühren für den Empfang der öffentlich-rechtlichen Programme werden nicht mehr pro Empfangsgerät, sondern als pauschaler Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro pro Monat und Wohnung erhoben. Minijobber dürfen statt bisher 400 jetzt 450 Euro monatlich verdienen. Einige Neuerungen werden aber erst im Laufe des neuen Jahres umgesetzt. Dazu gehört das Betreuungsgeld für Eltern von Kindern, die keine Krippe in Anspruch nehmen, das ab August gezahlt wird. Die EU-Führerscheinrichtlinie mit neuen Fahrerlaubnisklassen werden am 19. Januar in Kraft treten. dapd (Politik/Politik)