Bonn (dapd). Die Deutsche Lufthansa darf im Rahmen ihrer Firmenkundenverträge keine Daten über Umsätze und Rabattkonditionen der Wettbewerber mehr sammeln. In einem Verfahren des Bundeskartellamtes verpflichtete sich die Airline, derartige wettbewerbsbeschränkende Klauseln aus bestehenden und zukünftigen Firmenkundenverträgen zu entfernen, wie die Aufsichtsbehörde am Donnerstag mitteilte. Die Lufthansa verlangte bisher von Firmenkunden zur Berechnung besonderer Rabatte und Umsatzrückvergütungen auch Informationen über Flüge mit anderen Airlines. Kartellamtspräsident Andreas Mundt betonte: „Die Klauseln verschafften Lufthansa den Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten von Konkurrenzunternehmen.“ Nach Überzeugung der Kartellwächter hätte die Lufthansa durch die Informationen über Umsätze und Rabattkonditionen der Konkurrenten den Wettbewerb auf bestimmten Strecken durch kurzfristige und gezielte Maßnahmen verfälschen können. Ausgelöst worden war das Verfahren durch Beschwerden von Firmenkunden der Lufthansa sowie der Reisestelle des Bundes. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Lufthansa muss wettbewerbsbeschränkende Klauseln streichen
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Peer-Michael Preß
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