Berlin (dapd). Eineinhalb Jahre nach der Aufdeckung des Schienenkartells fordert die Deutsche Bahn vor dem Frankfurter Landgericht Schadenersatz von den beteiligten Unternehmen. Bahnvorstand Gerd Becht betonte am Donnerstag, er sehe sehr gute Erfolgschancen für die Klage des Unternehmens. Die Höhe des entstandenen Schadens wurde vom Bahnkonzern in der Klageschrift zunächst nicht konkret beziffert. Doch liegt der vorläufige Streitwert nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ bei rund 750 Millionen Euro. Das Bundeskartellamt hatte gegen die Mitglieder des Schienenkartells bereits im vergangenen Jahr Bußgelder in einer Gesamthöhe von 124,5 Millionen Euro verhängt. Nach den Ermittlungen der Wettbewerbsbehörde hatten die beteiligten Unternehmen jahrelang durch verbotene Absprachen die Preise für Schienen in die Höhe getrieben. Die dadurch entstandenen Mehrkosten fordert die Bahn nun von den Unternehmen ThyssenKrupp, Moravia Steel und Vossloh sowie dem ehemaligen Eigentümer der Vossloh-Tochtergesellschaft Stahlberg zurück. ThyssenKrupp zeigt sich überrascht Becht sagte: „In den vergangenen Monaten haben wir an die Einsicht der Kartellanten appelliert und erwartet, zu einer gütlichen Einigung zu kommen.“ Doch gebe es nach Einschätzung der Bahn bislang keine zielführende Mitwirkung der verklagten Unternehmen an diesen Gesprächen. „Einige haben sogar die Gespräche mit uns abgebrochen. Und das, obwohl zweifelsfrei feststeht, dass sie die Bahn geschädigt haben“, sagte Becht. Die Bahn habe sich deshalb entschlossen, ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Die Erfolgsaussichten seien gut. Denn das Landgericht sei an die Feststellungen des Bundeskartellamtes gebunden. Die gerichtliche Auseinandersetzung könne sich deshalb auf die Höhe des Schadenersatzes beschränken, betonte die Bahn. Deutschlands größter Stahlkonzern ThyssenKrupp, der bei dem Kartell eine führende Rolle spielte, zeigte sich überrascht vom Vorgehen der Bahn. Der Konzern führe seit Monaten mit der Bahn Gespräche über einen Schadensausgleich und habe keinen Anlass für die Klageerhebung zum jetzigen Zeitpunkt gegeben. „Wir gehen davon aus, dass die Klage zur Wahrung von Verjährungsfristen eingereicht wurde“, hieß es in Essen. Eine konkrete Forderungssumme sei von der Bahn bisher in den Gesprächen noch nicht genannt worden. Ein Sieg der Bahn wäre auch ein Erfolg für die Steuerzahler. Da der größte Teil der Schienenkosten von der öffentlichen Hand getragen wird, würde ein Großteil des Schadenersatzes in die Staatskasse fließen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Deutsche Bahn verklagt Schienenkartell
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Peer-Michael Preß
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