Berlin (dapd). Die Bundesregierung will den Finanzmarkt transparenter gestalten und hat dazu am Mittwoch einen verbesserten Anlegerschutz beschlossen. Künftig soll es den Beruf des Honorar-Anlageberaters geben, der nicht von Umsatzzielen oder Provisionszahlungen abhängig sein soll. „Wir stellen die Honorarberatung erstmals auf eine gesetzliche Grundlage und schaffen damit den Einstieg in eine Alternativkultur der Anlageberatung“, sagte Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) in Berlin. Mit dem Gesetzentwurf soll deutlich werden, welche Anlageberater tätig sind, ob also ein Vermittler auf Provisionsbasis arbeitet und daher nur bestimmte Produkte verkauft, oder ob ein unabhängiger, für den Bürger honorarpflichtiger Berater aktiv wird. Wie bei der Versicherung solle so für den Verbraucher der Unterschied deutlich werden, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Nach seinen Angaben stehen den derzeit rund 300.000 provisionsabhängigen Anlageberatern gerade mal 1.500 Honorarberater gegenüber. dapd (Politik/Politik)
Regierung will mehr Anlage-Transparenz mit Honorarberatern
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Peer-Michael Preß
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