Betriebliche Altersversorgung

Ein wichtiges personalpolitisches Instrument für die Mitarbeiterbindung: er Fachkräftemangel rangiert bereits an dritter Stelle der Managerängste: Befragt nach den vorrangigen wirtschaftlichen Risiken für die deutsche Wirtschaft, nannten 46 Prozent der befragten Manager den Fachkräftemangel (Quelle: Ftd online, 30.06.2011, LAB Managerpanel der Personalberatung LAB & Company). Die mittelständischen Unternehmen in Deutschland sehen in einem Fach- und Führungskräftemangel die größte personalpolitische Herausforderung der Zukunft. Dies ist ein zentrales Ergebnis der aktuellen Herbstbefragung aus November 2012, die vom  Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) im Rahmen einer Studienreihe durchgeführt wurde.

In den letzten 12 Monaten hatten bereits mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen Schwierigkeiten, offene Stellen zu besetzen. Das Thema „demografischer Wandel“ beeinflusst schon längst die Personalpolitik deutscher Firmen. Den damit verbundenen Herausforderungen, wie ein sinkendes Erwerbspersonenpotenzial und alternde Belegschaften, müssen sich letztlich alle Unternehmen stellen. Es ist seit Jahren bekannt, dass neben der Gewinnung von neuen Arbeitskräften auch die Bindung und Motivation von Mitarbeitern immer wichtiger wird. Um den nachhaltigen Erfolg zu sichern, werden deshalb besonders mittelständische Unternehmen künftig vermehrt in das Engagement ihrer Mitarbeiter investieren. Die Unternehmen müssen Strategien entwickeln, um die qualifizierte Belegschaft dauerhaft zu binden.

Ein Ziel ist es, sich mit personalpolitischen Instrumenten positiv von der Konkurrenz abzuheben. Deshalb wird die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung, als ein wichtiges Instrument für die Mitarbeiterbindung, in den kommenden Jahren stark zunehmen. Die sogenannte Entgeltumwandlung und die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung sind die beiden grundsätzlichen Möglichkeiten, Betriebsrenten für die Belegschaften zu gestalten.

Das Recht auf Entgeltumwandlung haben Arbeitnehmer schon seit dem 01.01.2002. Von den fünf Durchführungswegen für die betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse und Unterstützungskasse), ist die Direktversicherung für die Entgeltumwandlung bei den Arbeitgebern beliebt. Dies liegt u.a. an der Sicherheit und der einfachen Verwaltung. Im Zusammenhang mit der Funktionsweise der Entgeltumwandlung werden Bruttogehaltsteile des Arbeitnehmers in eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt. Die staatliche Förderung ist durch die nachgelagerte Besteuerung gegeben.

Die umgewandelten Beiträge für die betriebliche Altersversorgung, sind nämlich bis zu maximal 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG-West) der gesetzlichen Rentenversicherung in der Arbeitsphase steuer- und sozialversicherungsfrei. Ab 2013 beträgt der monatliche Höchstbetrag somit 232,00 Euro. Auch die Arbeitgeber sparen die Sozialversicherungsabgaben auf die Beiträge, die von den Beschäftigten umgewandelt werden. In den letzten Jahren sind Unternehmen öfter bereit diese Einsparungen an die Mitarbeiter weiterzugeben, die die Entgeltumwandlung nutzen. Diese Zusatzbeiträge des Arbeitgebers an die Mitarbeiter führen dann zu einer Mischform aus arbeitgeberfinanzierter und arbeitnehmerfinanzierter betrieblicher Altersversorgung.

Mit einem Arbeitgeberzuschuss von z.B. 20 Prozent, auf den vom Arbeitnehmer gezahlten Beitrag, kann eine erste bindende Wirkung erzielt werden. Da es sich hier um eine freiwillige Zahlung an die Arbeitnehmer handelt, ergibt sich eine positive Abgrenzung zum Wettbewerb.Außerhalb von Großunternehmen wurden rein arbeitgeberfinanzierte Betriebsrenten schon häufig totgesagt. Gerade in mittelständisch geprägten Firmen, wird aber die rein arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung als Instrument zur Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität und Steigerung der Personalbindung immer wichtiger. Die gesetzliche Rente reicht zukünftig nicht aus, den gewünschten Lebensstandard im Alter zu halten. Deshalb schätzen die Mitarbeiter die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente als einen zukünftig fast unverzichtbaren Vorsorgebaustein. In der modernen Personalpolitik ist der steigende Stellenwert der betrieblichen Altersversorgung als Vergütungsbestandteil anerkannt. Hier ist es sinnvoll und auch arbeitsrechtlich haltbar, verschiedene arbeitgeberfinanzierte Betriebsrenten-Modelle für unterschiedliche Mitarbeiterebenen einzusetzen. Nicht immer ist eine Gehaltserhöhung der Königsweg für Mitarbeitermotivation. Eine transparent kommunizierte, arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung wirkt oft nachhaltiger. Im Fazit ist die betriebliche Altersversorgung ein wichtiges personalpolitisches Instrument für die Mitarbeiterbindung. In einer Umgebung, in der sich der Wettbewerb um Fach- und Führungskräfte als immer intensiver darstellt, wird die (arbeitgeberfinanzierte) Betriebsrente immer mehr an Bedeutung gewinnen.

Bei richtiger Gestaltung sorgt die betriebliche Altersversorgung für eine starke Mitarbeiterbindungswirkung und für eine höhere Identifikation mit dem Unternehmen. Sehr engagierte Mitarbeiter bleiben somit dem Unternehmen treu.

Veröffentlicht von

Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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