Rechtsgewinn für Kinder in Regenbogenfamilien erwartet

Rechtsgewinn für Kinder in Regenbogenfamilien erwartet Karlsruhe (dapd). Die 53-jährige Klägerin war mit ihrer lesbischen Lebenspartnerin zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe gekommen. Auch wenn beide in der Verhandlung am Dienstag kein einziges Wort sagten, hatten sie doch am Ende fast alle auf ihrer Seite. Nahezu die gesamte Riege der Sachverständigen hatte zuvor das Gericht aufgefordert, das bisherige Verbot für Homosexuelle, ein Adoptivkind ihres eingetragenen Lebenspartners ebenfalls zu adoptieren, zu kippen. Bundesverfassungsrichter Johannes Masing bilanzierte: „Ich habe selten eine mündliche Verhandlung erlebt, in der die Stellungnahmen so einhellig waren.“ Der Erste Senat deutete zugleich an, dass er in der bisherigen Ausschlussregelung einen Verstoß gegen das Grundgesetz sieht und das Adoptionsrecht homosexueller Partner stärken wird. Es gehe „eigentlich um einen Rechtsgewinn“ für die betroffenen Kinder, resümierte Verfassungsrichter Reinhard Gaier. Nach geltendem Recht ist zwar die Adoption des leiblichen Kindes des eingetragenen Lebenspartners möglich („Stiefkindadoption“), nicht aber die Adoption eines vom eingetragenen Lebenspartner adoptierten Kindes („Sukzessivadoption“ oder „Zweitadoption“). Dagegen werden Ehepartnern beide Adoptionsmöglichkeiten eingeräumt. Die Kläger – das lesbische Paar und außerdem zwei schwule Lebenspartner mit einem Adoptivkind – sehen darin Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes und den Schutz der Familie. Das Urteil der Karlsruher Richter wird im Frühjahr 2013 erwartet. Familienrechtsexperten und Psychologen plädierten in Karlsruhe einhellig für eine Aufhebung des strittigen Adoptionsverbots – aus Gründen des Kindeswohls. Die Bundesregierung zeigte sich davon beeindruckt: „Für mich hat sich eindeutiges Bild ergeben“, sagte Justizstaatssekretärin Brigit Grundmann. Die 53-jährige Frau, die Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte, hatte 2005 eine Lebenspartnerschaft begründet. Ihre Partnerin hatte 2004 ein Mädchen adoptiert, das 1999 in Bulgarien geboren wurde. Beide leben mit dem Kind Julia in einem gemeinsamen Haushalt in Münster. 2008 stellte die Klägerin einen Antrag auf Adoption des Kindes ihrer Partnerin, der vom Oberlandesgericht Hamm unter Verweis auf die Ausschlussregelung im Lebenspartnerschaftsgesetz abgelehnt wurde. Die Prozessbevollmächtigte der Klägerin, Rechtsanwältin Rita Coenen, sagte in Karlsruhe: „Seit fast neun Jahren lebt Julia in einer Familie mit zwei Müttern.“ Nur zu einer habe sie aber ein rechtliches Elternverhältnis. Dies sei nicht nachvollziehbar. Beck: „Das Kind muss zwei gleichberechtigte Elternteile haben“ Auch der Fraktionsgeschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, betonte, es sei im Interesse und Wohl eines Kindes, „zwei gleichberechtigte Elternteile zu haben“. Das gelte etwa, wenn ein Elternteil stirbt. Sonst habe der andere Elternteil nur das „kleine Sorgerecht“. Und das befugt zwar dazu, Elternabende in der Schule zu besuchen, aber keine rechtsverbindlichen Unterschriften zu leisten. „Kinder dürfen nicht rechtlich benachteiligt werden, weil die Eltern in einer Lebensform leben, die nicht dem Normalfall entspricht“, betonte Beck. Er verwies zudem auf eine 2009 veröffentlichte, repräsentative Studie des Bundesjustizministeriums, wonach die persönliche Entwicklung von Kindern in homosexuellen Partnerschaften ebenso gut verläuft wie in einer Ehe zwischen Mann und Frau. Homosexuelle Eltern sollten deshalb juristisch gleichrangig sein, meinten auch Psychologen. Denn Kinder merkten, wenn einer der Lebenspartner, bei dem sie aufwachsen, rechtlich weniger darf. „Dann kommt es vor, dass sie einen Elternteil gegen den anderen ausspielen“, sagte Anja Kannegießer vom Berufsverband Deutscher Psychologen (BDP). Nach Angaben des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD) sind zahlenmäßig nur einige wenige Fälle überhaupt von der vorliegenden Konstellation betroffen. Zwar gab es in Deutschland demnach 2011 insgesamt 27.000 eingetragene Lebenspartnerschaften. Und in „Regenbogenfamilien“ von homosexuellen Eltern lebten schätzungsweise rund 2.000 Kinder. Die Studie des Justizministeriums konnte bundesweit aber nur 13 Paare mit adoptierten Kindern ausfindig machen, wie LSVD-Sprecher Manfred Bruns sagte. Die 53-jährige Klägerin und ihre Partnerin sind eines dieser Paare – und das von ihnen erkämpfte Urteil wird vermutlich weitreichende Wirkung haben. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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