Berlin (dapd-lsa). Jetzt ist Karlsruhe am Zug: Der Bundesrat hat am Freitag beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht ein Verbot der NPD zu beantragen. Bis auf Hessen stimmten alle 16 Länder am Freitag für einen zweiten Anlauf. Das erste Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Partei war im März 2003 in Karlsruhe gescheitert, weil im Beweismaterial auch Äußerungen von NPD-Mitgliedern zitiert waren, die zugleich als Spitzel für den Verfassungsschutz arbeiteten. Ob wie Anfang der 2000er Jahre auch Bundestag und Bundesrat Verbotsanträge stellen, ist noch offen. Die Bundesregierung will darüber im ersten Quartal 2013 entscheiden. Unter anderen hatte sich Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) wegen der ungewissen Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens skeptisch geäußert. Dem Antrag des Bundesrates liegt eine mehr als 1.000 Seiten umfassende Materialsammlung zugrunde. SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier forderte in der Tageszeitung „Die Welt“ (Samstagausgabe) ein gemeinsames Vorgehen aller drei Verfassungsorgane. „Die NPD ist ohne Zweifel undemokratisch, fremdenfeindlich, rassistisch und in Teilen gewaltbereit. Und die Verbindungen zwischen NSU-Morden und NPD-Kadern sind doch offensichtlich“, sagte Steinmeier. „Das könne und dürfe nicht ohne Konsequenzen bleiben. Deshalb sollten nicht nur der Bundesrat, sondern auch Bundestag und Bundesregierung einen eigenen Verbotsantrag anstreben, sagte Steinmeier. Dabei sollten sich alle Bundestagsfaktionen auf einen gemeinsamen Antrag einigen. Der SPD-Fraktionsvorsitzende appellierte an Friedrich, „endlich dem Bundestag, wie angekündigt, das gesamte Material der Innenminister und Verfassungsschützer für ein mögliches Verbotsverfahren zur Verfügung stellen, damit der Innenausschuss arbeiten kann“. Konsequenzen aus Scheitern des ersten Anlaufs Im Bundesrat warben mehrere Ministerpräsidenten für das neue Verbotsverfahren. Thüringens Regierungschefin Christine Lieberknecht (CDU) betonte: „Wir sind davon überzeugt, die NPD ist verfassungswidrig.“ Aus dem Scheitern des ersten Verbots seien „Konsequenzen gezogen“ und nur öffentlich zugängliche Belege gesammelt worden. Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) betonte, die Beweislage sei „erdrückend“. Die NPD wolle die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik „beeinträchtigen und sogar beseitigen“. Ihre Politik sei von einer aktiv kämpferischen aggressiven Grundhaltung geprägt. Damit sprach Wowereit die Bedingungen an, die für ein Parteiverbot erfüllt sein müssen. Hessen warnt vor erneuter Schlappe Der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) begründete die Enthaltung seines Landes im Bundesrat mit der Sorge vor einem Scheitern des Verbotsverfahrens. Eine erneute Schlappe in Karlsruhe würde zu einer Aufwertung der NPD führen, warnte Hahn. Zudem sei zu befürchten, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein mögliches NPD-Verbot wieder kassiert. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) widersprach. Die Gefahr sei nicht das Scheitern vor Gericht, sondern „das Scheitern vor unserer Geschichte“. Ein Parteienverbot sei in der Tat ein „scharfes Schwert“, aber „wer angegriffen wird, muss sich wehren“. Die NPD wolle „unsere Demokratie am Ende abschaffen“. Albig fügte hinzu, es sei „eine Zumutung, dass eine Demokratie ihre eigenen Feinde mit Steuergeldern aufpäppelt“. Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) sagte: „Jeder neue Schritt braucht Mut.“ Die NPD knüpfe „nahtlos an nationalsozialistisches Gedankengut“ an. Sein Amtskollege aus Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff (CDU), betonte, ein Verbot der NPD sei „kein Allheilmittel“, sei aber wichtig, damit diese nicht mehr unter dem Schutz des Parteiengesetzes Räume anmieten und Steuergelder erhalten könne. Der Innenminister Mecklenburg-Vorpommerns, Lorenz Caffier (CDU), äußerte die Erwartung, ein NPD-Verbot werde auch vor europäischen Gerichten Bestand haben. Skeptisch zu einem neuen NPD-Verbotsverfahren äußerte sich auch der Berliner Rechtsextremismus-Experte Bernd Wagner. Ein erneutes Scheitern wäre für Deutschland eine „Katastrophe“ und könnte das Renommee des Landes international beschädigen, sagte der Gründer der Aussteigerinitiative „Exit“ der Nachrichtenagentur dapd. Er warnte deshalb davor, auf „kurzfristige Effekte“ zu schielen. Das könnte „verheerende Folgen“ haben. An diesem Freitag will der Bundesrat den Antrag für ein neues NPD-Verbot beschließen. dapd (Politik/Politik)
Bundesrat nimmt neuen Anlauf für ein NPD-Verbot
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Peer-Michael Preß
Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de Alle Beiträge von Peer-Michael Preß anzeigen