Berlin (dapd). Mietbetrügern kann künftig leichter gekündigt werden. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag in Berlin und schuf mit dem Mietrechtsänderungsgesetz zugleich die Basis, Mietminderungen bei energetischer Sanierung für die ersten drei Monate nicht mehr zuzulassen. Die Opposition kritisierte die mit Stimmen von Union und FDP durchgesetzte Entscheidung als Beschneidung der Rechte von Mietern. So werde es keinen neuen Schub für die energetische Gebäudesanierung geben, höchstens eine Verdrängung sozialschwacher Mieter, hieß es. Die Koalition wies die Vorwürfe eines eigentümerfreundlichen Mietrechts zurück. Räumungen müssten bei sogenannten Mietnomaden angesichts der hohen Schäden auch schon über eine einstweilige Verfügung durchgesetzt werden können, sagte der FDP-Abgeordnete Stephan Thomae. Bislang war vor einer fristlosen Kündigung eine Abmahnung notwendig. Der CDU-Abgeordnete Jan-Marco Luczak ergänzte mit Blick auf die befristeten Verhinderung von Mietminderung, damit sollen gerade die privaten Kleinvermieter einen Anreiz für eine energetische Sanierung bekommen. Der eigentliche Grund für die Mietpreissteigerung sei die derzeitige Wohnungsknappheit. Die Opposition lehnte das Gesetzesvorhaben geschlossen ab und monierte eine Klientelpolitik von Schwarz-Gelb. So sei etwa keine Begrenzung bei Neuvermietung vorgesehen, sagte der SPD-Abgeordnete Ingo Egloff. Die Linke-Parlamentarierin Heidrun Blum fügte hinzu, unter dem Vorwand der energetischen Sanierung würden alle Lasten auf die Mieter verschoben. Die Grünen-Abgeordnete Daniela Wagner bemängelte, die Gesetzesnovelle gebe keine Antwort auf drängende Probleme wie fehlenden Wohnraum für Studenten. dapd (Politik/Politik)
Bundestag beschließt Änderungen im Mietrecht
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Peer-Michael Preß
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