Berlin (dapd). Der Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern hat nur für zwei von acht umstrittenen Gesetzesvorhaben einen Kompromiss gefunden. In fünfstündigen Beratungen einigten sich die 32 Vermittler am Mittwochabend darauf, den steuerlichen Grundfreibetrag anzuheben und das Unternehmensteuerrecht zu novellieren. In zwei weiteren Punkten setzte sich die Opposition im Ausschuss durch: mit der Ablehnung des Steuerabkommens mit der Schweiz und der Gleichbehandlung der homosexuellen Partnerschaft mit der Ehe im Steuerrecht. Ob es dafür eine Mehrheit im Bundestag gibt, ist aber fraglich. Der Vorsitzende des Vermittlungsausschusses, Thomas Strobl (CDU), sagte: „Wir haben heute eine schwierige Sitzung gehabt, die über fünf Stunden gegangen ist, mit acht außerordentlich schwierigen Themen.“ Keine Mehrheit habe es für die Pläne der schwarz-gelben Koalition gegeben, die sogenannte kalte Progression bei der Einkommensteuer abzubauen, die Arbeitnehmern trotz Lohnerhöhung weniger vom Netto lässt. Bei der seit Monaten umstrittenen steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung gab es nur eine Teileinigung im Bereich Energiewirtschaftsrecht. Während das Steuerabkommen mit der Schweiz, das eigentlich zum 1. Januar in Kraft treten sollte, mit 19 zu 10 Stimmen abgelehnt wurde, wurden drei weitere strittige Themen vertagt: das Meldewesen, wonach Einwohnermeldeämter Adressen verkaufen können, die Seuchenbekämpfung an Häfen und Flughäfen sowie das Wettbewerbsrecht mit dem Streitpunkt, ob die gesetzliche Krankenversicherung darunter fallen soll. Steuerliche Entlastung von 2,5 Milliarden Euro SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann sagte: „Nachdem sich über Monate hinweg im Vermittlungsausschuss wenig bewegt hatte, war heute eine Menge los.“ Von der Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags bei konstantem Eingangssteuersatz von 14 Prozent profitierten die Bürger: „Das ist immerhin eine steuerliche Entlastung von rund 2,5 Milliarden Euro.“ Zum Steuerabkommen mit der Schweiz meinte Oppermann: „Dieser Vertrag ist so schlecht und im Grundsatz so ungeeignet, Steuergerechtigkeit in Deutschland herzustellen, dass er ganz neu verhandelt werden muss.“ Unionsfraktionsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer sagte, er sei mit dem Ergebnis beim Thema kalte Progression unzufrieden: „Da hat sich die SPD auch kurz vor Weihnachten keinen Ruck gegeben.“ Auch bei der Gebäudesanierung sei „leider die Verhinderung durch SPD und Grüne fortgesetzt“ worden. Das Bundeskabinett wolle deshalb in seiner nächsten Sitzung ein Programm der Staatsbank KfW in Angriff nehmen. Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck sagte, die Anhebung des Grundfreibetrags sei vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben worden und werde von den Grünen mitgetragen. „Aber wir machen nicht eine Verschiebung des gesamten Tarifs, von dem vor allem die Besserverdienenden am meisten haben.“ Die Gleichstellung der Homo-Ehe im Steuerrecht sieht Beck nicht als Zumutung für die Bundestagsmehrheit. Sie stehe sowohl im Koalitionsvertrag wie auch im FDP-Programm. FDP-Fraktionsgeschäftsführer Jörg van Essen meinte: „Wir bedauern es ganz außerordentlich, dass wir beim Abbau der kalten Progression nicht vorangekommen sind.“ Auch gebe es überhaupt keine Anzeichen, dass die Schweiz verhandlungsbereit sei. Zwar sei die FDP für die Gleichbehandlung der sogenannten Homo-Ehe, sei aber in einem Bündnis mit CDU und CSU: „Wenn sich der Koalitionspartner nicht bewegt, dann bedauern wir das“, sagte der FDP-Politiker. dapd (Politik/Politik)
Vermittlungsausschuss einig in zwei von acht Streitfragen
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Peer-Michael Preß
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