Berlin (dapd). Der Druck auf die Bundesregierung, ihren umstrittenen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe zu verschärfen, nimmt zu. Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Deutsche Hospiz Stiftung forderten am Mittwoch in Berlin, jede Form der organisierten Sterbehilfe unter Strafe zu stellen. Der Entwurf aus dem FDP-geführten Justizministerium sieht vor, lediglich die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung zu verbieten und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe zu belegen. Dagegen gibt es auch in der CDU/CSU Protest. Allerdings gibt es auch Forderungen nach einer Liberalisierung der Sterbehilfe. Die BÄK schreibt in ihrer Stellungnahme für eine Expertenanhörung des Bundestags-Rechtsausschusses am Mittwoch, dass mit dem Gesetzentwurf ein „falsches Signal“ gesendet werde. Es entstehe „der Eindruck, dass die Schwelle für einen Suizid herabgesetzt wird. Dies muss unter allen Umständen vermieden werden.“ Organisationen wie Dignitas Deutschland e. V. würden mangels Gewinnerzielungsabsicht nicht vom Regierungsentwurf erfasst, kritisierte die BÄK . Zudem sei zu befürchten, „dass bisher gewerbsmäßig handelnde Organisationen auf ‚gemeinnützige‘ Organisationsformen ausweichen“. Die BÄK verweist auf den Verein „SterbeHilfeDeutschland“, der als Reaktion auf den Regierungsentwurf die Neufassung seiner Satzung beschlossen habe. Darin heiße es nunmehr, „dass der Verein im Falle eines begleiteten Suizids sämtliche Geldbeträge zurückzahlt, die er zuvor von dem Mitglied erhalten hat“. Damit solle „dokumentiert werden, dass der Verein keine wirtschaftliche Zielsetzung verfolgt und mithin nicht gewerbsmäßig handelt“. Der Chef der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, sagte der „Bild“-Zeitung: „Stellt man nur bezahlte Sterbehilfe unter Strafe, macht man damit die kostenlose Beihilfe salonfähig.“ 50 Prozent der Deutschen wären lieber tot als ein Pflegefall Eine von der Stiftung in Auftrag gegebene und zuerst auf „bild.de“ veröffentlichte repräsentative Infratest-Umfrage hat ergeben, dass die Hälfte der Deutschen lieber tot wäre als ein Pflegefall. Danach würden 52 Prozent der befragten Frauen lieber den begleiteten Freitod wählen, wenn sie in einem Jahr pflegebedürftig werden. Bei den Männern sind es der Erhebung zufolge 48 Prozent. Auf ihrer Homepage gibt die Stiftung an, bei der Frage sei der Grad der Pflegebedürftigkeit und die Schwere der Erkrankung „ganz bewusst offen“ gelassen worden. Das Meinungsforschungsinstitut TNS Infratest befragte am 5. und 6. Dezember 1.003 Personen. In der Union mehrten sich jüngst die Forderungen, ein Verbot von jeder Form der organisierten Förderung der Sterbehilfe zu prüfen. Dafür plädieren auch die beiden großen Kirchen. Die CDU hatte auf ihrem Parteitag in Hannover die Unions-Bundestagsfraktion aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass auch die unentgeltlich, aber geschäftsmäßig erbrachte Hilfeleistung zur Selbsttötung, also die organisierte Sterbehilfe, unter Strafe gestellt wird. Die FDP lehnt ein schärferes Verbot der Suizidbeihilfe jedoch bislang ab. Auf Kritik bei der Ärzteorganisation stößt auch die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung, wonach nicht nur Angehörige, sondern auch andere nahestehende Personen straffrei bleiben sollen, die beispielsweise einen Sterbewilligen zum Suizid ins Ausland begleiten. „Diese offene Umschreibung ist nicht rechtssicher“, heißt es in der BÄK-Stellungnahme. Unter den Begriff „nahestehende Personen“ könnten auch Ärzte und Pflegekräfte gefasst werden, sodass die Gefahr bestehe, „ein Einfallstor“ für die Ausweitung der Straffreiheit zu schaffen. Deutscher Anwaltverein plädiert für gewerberechtliche Regelung Der Deutsche Anwaltverein sprach sich in seiner Stellungnahme zur Anhörung im Rechtsausschuss gegen eine Änderung des Strafrechts aus. Um der Gefahr eines Missbrauchs der Sterbehilfe vor dem Hintergrund reiner Kommerzialisierung zu begegnen, könne eine „gewerberechtliche Regelung mit entsprechend strengen Anforderungen“ geschaffen werden. Die Humanistische Union ging noch weiter. Sie setzte sich dafür ein, „dass dem Arzt erlaubt werden sollte, ‚Beihilfe zur Selbsttötung‘ zu leisten“. Die Organisation kritisierte in ihrer Stellungnahme: „Statt eine professionelle Sterbebegleitung durch Ärzte zu erlauben und zu ermöglichen, wird hier so getan, als sei die Lösung für das ‚Problem‘ der Selbsttötungen ein strafbewehrtes Verbot.“ (Der Gesetzentwurf der Bundesregierung: http://url.dapd.de/LQ64jg ; die Stellungnahmen zur Anhörung des Rechtsausschusses: http://url.dapd.de/wtiVQ8 ; die Umfrage: http://url.dapd.de/x4rqHv ) dapd (Politik/Politik)
Ärzte wollen jede Form der organisierten Sterbehilfe verbieten
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Peer-Michael Preß
Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de Alle Beiträge von Peer-Michael Preß anzeigen