Berlin (dapd). Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat sich an die Spitze der Gegner eines neuen NPD-Verbotsantrages gestellt. Der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Freitagausgabe) sagte Lammert: „Man soll es besser bleiben lassen.“ Das angestrebte Verfahren sei „nicht durchdacht“ und lediglich ein „Reflex“ auf die Mordanschläge des rechtesextremen Terrortrios NSU. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) kündigte derweil an, in der Frage eines NPD-Verbotsantrags eng mit dem Bundestag zusammenarbeiten zu wollen. Die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich am Donnerstag einstimmig für die Einleitung eines neuen NPD-Verbotsverfahrens ausgesprochen. Die Länder wollen Verbotsantrag kommenden Freitag im Bundesrat beschließen. Neben dem Bundesrat und der Bundesregierung ist auch der Bundestag antragsberechtigt. Parlamentspräsident Lammert sagte, die juristischen Begründungen für einen Verbotsantrag leuchteten ihm nicht ein. Er habe seine Auffassung in Gesprächen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen erläutert. Merkel hatte nach zwar Verständnis für die Entscheidung der Ministerpräsidenten geäußert, jedoch auch auf „rechtliche Risiken“ hingewiesen. Die Zurückhaltung der Bundesregierung bekräftigte Innenminister Friedrich am Freitag im Deutschlandfunk. Der Antrag der Länder sei „jetzt Realität. „Aber es gibt natürlich keine Automatik, dass, wenn ein Verfassungsorgan sagt, wir stellen den Antrag, alle anderen automatisch mit müssen“, betonte der CSU-Politiker. „Ich halte es für richtig, dass wir, also die Bundesregierung, den sehr engen Schulterschluss mit dem Bundestag suchen“, fügte Friedrich hinzu. Er bestätigte, dass die Bundesregierung erst im ersten Quartal 2013 darüber entscheiden werde, ob sie beim Bundesverfassungsgericht einen eigenen Antrag stellt, die NPD zu verbieten. Friedrich ist sich in dieser Frage mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) einig. Die FDP-Politikerin sagte der Zeitung „Die Welt“: „Die Bundesregierung ist gut beraten, sich eine eigene Meinung zu bilden.“ Aus ihrer Sicht sei das V-Leute-Problem, an dem das erste Verfahren in Karlsruhe gescheitert war, „noch nicht sicher ausgeräumt“. Dem widersprach der Innenminister unter Hinweis auf die rund 1.000 Seiten umfassende Materialsammlung, die dem Beschluss der Ministerpräsidenten zugrunde liegt. „Dieses Material ist V-Mann-frei.“ Friedrich sagte weiter, die Ministerpräsidenten hätten ihre Entscheidung auch „unter dem Eindruck der NSU-Morde“ sowie dem Vordringen der NPD in Landtage beispielsweise in Sachsen getroffen. Leutheusser-Schnarrenberger ergänzte, die Länder wollten ein politisches Signal geben und blendeten dabei ihre eigenen Zweifel aus. dapd (Politik/Politik)
Länder bleiben mit NPD-Verbotsantrag vorerst allein
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Peer-Michael Preß
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