Berlin (dapd). Trotz eines einstimmigen Votums der Bundesländer zur Einleitung eines neuen NPD-Verbotsverfahrens will sich die schwarz-gelbe Regierung weiterhin nicht festlegen. „Wir haben unsere Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen“, betonte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Donnerstag in Berlin, kündigte gleichzeitig aber eine Entscheidung bis Ende März 2013 an. Das Votum der Ministerpräsidenten fiel mit 16 zu Null Stimmen am Donnerstag eindeutig aus. Bereits am Freitag nächster Woche soll der Bundesrat einen Beschluss fassen. Die Regierungschefs der Länder folgten damit einer Entscheidung ihrer Innenminister. Diese hatten bereits am Mittwoch dafür plädiert, dem Bundesrat einen Antrag für ein Verbot der NPD zu empfehlen. Dazu hatten die Ressortchefs zuletzt mehr als 1.000 Seiten Beweismaterial zusammengetragen. Merkel erklärte nach einem Treffen mit den Länderchefs, der Bund habe den Ländern gesagt, dass man im ersten Quartal kommenden Jahres entscheiden werde. „Seitens des Bundes haben wir mit Verständnis diese Beschlussfassung zur Kenntnis genommen“, sagte sie mit Blick auf die Entscheidung der Länder. Die Bundesregierung werde den Fraktionen des Bundestages die rund 1.000 Seiten umfassende Materialsammlung – sie liegt dem Beschluss der Länder zugrunde – zukommen lassen, sagte Merkel. Die Frage sei, ob das Material für ein Parteienverbot ausreiche. „Das muss abgewogen werden. Wir wollen hier kein zu hohes Risiko gehen.“ Neben dem Bundesrat und der Bundesregierung ist auch der Bundestag antragsberechtigt. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatten sich zuletzt mit Verweis auf die politischen und juristischen Risiken skeptisch gezeigt. Mit den Feinden auseinandersetzen“ Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) erklärte nach der Abstimmung, die Demokratie gehe der politischen Auseinandersetzung mit ihren Gegnern nicht aus dem Weg. „Und sie ist bereit, sich auf der Basis des Rechts mit ihren Feinden auseinanderzusetzen, wenn das geboten ist und die nötigen Voraussetzungen dafür vorliegen“, fügte Scholz hinzu. Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) mahnte, ein Verbotsverfahren sei nur ein Baustein im Kampf gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) sagte, es sei „sehr wichtig, dass das Verfassungsorgan Bundesrat jetzt diesen Weg geht und damit ein starkes Zeichen gegen diese rassistische und faschistische Partei setzt.“ Material soll „aggressiv-kämpferische Grundhaltung“ beweisen Das erste Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Partei war im März 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht an der „V-Mann-Problematik“ gescheitert: In den Verbotsanträgen der drei Antragsteller Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat waren auch Äußerungen von NPD-Mitgliedern zitiert, die zugleich als Spitzel für den Verfassungsschutz arbeiteten. Wegen damit verbundener rechtlicher Bedenken hatte das Verfassungsgericht das Verfahren im Jahr 2002 zunächst ausgesetzt und im März 2003 dann eingestellt. Das neue Beweismaterial soll sich hingegen auf öffentliche Quellen stützen. Der niedersächsische Ministerpräsident David McAllister (CDU) erklärte, die „Fakten, die die Behörden in den vergangenen Monaten zusammengetragen haben, belegen klar: diese Partei ist verfassungsfeindlich und hat eine aggressiv-kämpferische Grundhaltung.“ Die NPD sei eine rassistische Organisation, die eng mit gewaltbereiten Neonazis zusammenarbeite. Grüne wollen Verbot im Bundestag mittragen Die SPD drängte Schwarz-Gelb, dem geplanten NPD-Verbotsverfahren beizutreten. „Jetzt muss die Bundesregierung endlich ihr peinliches Lavieren beenden“, forderte Parteichef Sigmar Gabriel. Es sei zwar richtig, dass man den „braunen Sumpf“ nicht allein durch das Verbot einer Partei trockenlegen könne. „Aber ich kann es keinem Menschen erklären, dass die Neonazis von der NPD auch noch Steuergelder für ihre menschenverachtende Politik bekommen. Diesen Irrsinn kann man nur durch ein Verbot stoppen“, erklärte Gabriel. Die thüringische Regierungschefin Christine Lieberknecht (CDU) gab der SPD Rückendeckung. „Es wäre wünschenswert, wenn alle Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland in diese Richtung votieren würden“, sagte sie. Lieberknecht betonte aber auch, dass Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat jeweils „in eigener Souveränität diese Entscheidung treffen und auch verantworten“ müssten. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Renate Künast forderte, Innenminister Friedrich müsse „seinen monatelangen verbalen Eiertanz endlich beenden“. Die Grünen im Bundestag „wollen ein Verbotsantrag mittragen, wenn die Sichtung des Materials eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für ein Verbot begründet und die Unterlagen sauber sind.“ dapd (Politik/Politik)
NPD-Verbotsantrag: Länder einig, Bund zögert
Veröffentlicht von
Peer-Michael Preß
Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de Alle Beiträge von Peer-Michael Preß anzeigen