Berlin (dapd). Bei der Berechnung des Unterhaltes im Falle einer Scheidung soll einem Bericht der „Welt am Sonntag“ zufolge künftig die Dauer einer Ehe stärker berücksichtigt werden. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf werde der Bundestag Anfang Dezember entscheiden. „Wie wollen, dass Ehefrauen, die vor langer Zeit geheiratet haben, im Fall einer Scheidung nicht ins Bodenlose fallen“, wird die Rechtsexpertin der Unionsfraktion, Ute Granold, zitiert. Ab wann eine Ehe als langjährig einzustufen ist, bleibt dem Bericht zufolge in der Neuregelung allerdings offen. „Es geht nicht um ein Schema F, sondern um einen fairen Interessenausgleich“, sagte Granold. Die bayrische Justizministerin Beate Merk (CSU) bezeichnete das Vorhaben als Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig forderte sie von der Bundesregierung weitere Änderungen. Das Unterhaltsrecht müsse klarstellen, dass man von geschiedenen Müttern, die ein oder mehrere Kinder unter 15 Jahren versorgten, keine Vollzeitberufstätigkeit verlangen dürfe, sagte sie den Angaben zufolge. „Nur so können wir alleinerziehende Eltern vor einer Überforderung schützen“, betonte Merk. Nach der vor knapp fünf Jahren in Kraft getretenen Reform des Unterhaltsrechts sind Geschiedene weitgehend selbst für ihren Lebensunterhalt verantwortlich. Vor allem Frauen, die sich viele Jahre ausschließlich um Kinder und Haushalt gekümmert haben, stehen seitdem im Falle einer Scheidung deutlich schlechter da. dapd (Politik/Politik)
Dauer der Ehe soll beim Unterhalt stärker berücksichtigt werden
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Peer-Michael Preß
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