Die Region Münsterland/OWL ist mit ihren innovativen Mittelstandsunternehmen und gut ausgebildeten Fachkräften ein starker Wirtschaftsmotor in NRW
Insbesondere der heimische Maschinenbau und auch andere prosperierende Branchen sorgen mit einem hohen Exportanteil und weltmarktfähigen Innovationen für eine gute Beschäftigungslage und Wohlstand in der Region. Damit der so wichtige Export der Erfolgsprodukte reibungslos funktioniert, sind von den heimischen Unternehmen insbesondere auch umsatzsteuerliche, zollrechtliche und ertragsteuerliche Hürden zu nehmen. Auf die besonderen steuerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der internationalen Ausrichtung der Geschäftstätigkeit von Exportunternehmen hat sich die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft WPW GmbH mit den Standorten in Münster und Oelde spezialisiert.
Die oftmals familiengeführten Mittelstandsunternehmen in der Region sind in der Regel darauf bedacht, die erzielten Gewinne für die weitere Entwicklung im Unternehmen zu belassen. Diese langfristige Strategie hat WPW als Beratungsgrundsatz auf die Steueroptimierung übertragen, indem der Erhaltung langfristiger Gestaltungsspielräume grundsätzlich der Vorzug vor der Mitnahme kurzsichtiger Steuervorteile gegeben wird. Gerade für die langfristige Ausrichtung der Exportstrategie taugt die teilweise kurzlebige Steuergesetzgebung nur bedingt als Maßstab, wenngleich deren Chancen und Risiken Eingang in die Strategieausrichtung finden müssen.
Damit die vor Ort erzielte Wirtschaftskraft in der Region verbleibt und keine unbotmäßige Doppelbesteuerung in dem Exportland eintritt, sind umfangreiche Regelungen zu beachten und auch vorbeugende Maßnahmen zu treffen. Insbesondere im Zusammenhang mit der Gründung von ausländischen Betriebsstätten und Vertriebs- oder Produktionsgesellschaften sind gründliche Planungsüberlegungen mit dem Ziel einer geringen Steuerquote erforderlich. Die Steuerquote wird auch durch die rechtliche Gestaltung der Exporttätigkeit bestimmt. Unterschiede ergeben sich danach, ob der Weg des Direktgeschäftes oder die Gründung einer ausländischen Betriebsstätte oder aber einer Kapitalgesellschaft im Exportland gewählt wird.
Zur Erreichung einer angemessenen Gesamtsteuerquote sind häufig auch Fragen der von der Finanzverwaltung geforderten Dokumentation von Verrechnungspreisen zu lösen. Die seit dem Jahr 2003 geltenden erhöhten Dokumentationspflichten im Liefer- und Leistungsverkehr mit ausländischen Betriebsstätten und verbundenen Unternehmen werden regelmäßig von der steuerlichen Betriebsprüfung aufgegriffen. Exportunternehmen, die diesbezüglich nicht ausreichend gewappnet sind, riskieren erhebliche Nachteile in Form von Doppelbesteuerung, Steuerzuschätzungen und Strafzahlungen. Andererseits bieten nach Auffassung von WPW eine an die Gesamtsteuerplanung der heimischen Unternehmen ausgerichtete Strategie und eine sorgfältige Dokumentation die Möglichkeit zur nachhaltigen Senkung der Gesamtsteuerquote.