Berlin (dapd). Der Bundesrat hat die Neuregelung der Sicherungsverwahrung gebilligt. Die Länderkammer erhob am Freitag keine Einwände gegen die Novelle. Sie soll vor allem sicherstellen, dass gefährliche Kriminelle in Sicherungsverwahrung anders untergebracht und behandelt werden als Strafgefangene. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht verlangt. Nun sind die Länder am Zug: Sie müssen sich jetzt um die konkrete Umsetzung der neuen Vorgaben kümmern. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai 2011 alle geltenden Regelungen zu Sicherungsverwahrung für grundgesetzwidrig erklärt. Hauptkritikpunkt der Richter waren zu geringe Unterschiede zwischen Haft und Sicherungsverwahrung. Damit werde gegen das sogenannte Abstandsgebot verstoßen. Bis Ende Mai 2013 muss ein neues Konzept stehen. Das jetzt beschlossene Gesetz sieht daher vor, dass Sicherungsverwahrte getrennt von Strafgefangenen untergebracht werden und ihre Umgebung „den allgemeinen Lebensverhältnissen angepasst“ ist. Außerdem haben die Betroffenen ein Recht auf eine intensive sozialtherapeutische und psychiatrische Betreuung. Ziel ist es, die „Gefährlichkeit für die Allgemeinheit so zu mindern“, dass die Sicherungsverwahrung möglichst bald beendet oder auf Bewährung ausgesetzt werden kann. Wenn ein Täter die nötigen Betreuungsangebote nicht bekommt, muss das Gericht die Sicherungsverwahrung zur Bewährung aussetzen. dapd (Politik/Politik)
Sicherungsverwahrung wird grundlegend neu geregelt
Veröffentlicht von
Peer-Michael Preß
Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de Alle Beiträge von Peer-Michael Preß anzeigen