Berlin (dapd). CDU und CSU im Bundestag verteidigen ihre Gesetzespläne zur Beschneidung von Jungen. Dieses weltweit akzeptierte Ritual müsse auch in Deutschland grundsätzlich zulässig bleiben, forderten die rechtspolitische Sprecherin Andrea Voßhoff und die Religionsbeauftragte Maria Flachsbarth am Donnerstag in Berlin. Der Gesetzgeber müsse schnell Rechtssicherheit für Juden und Muslime schaffen. Anlass der Gesetzesinitiative ist ein Urteil des Landgerichts Köln, das die religiöse Beschneidung von Jungen als rechtswidrige Körperverletzung gewertet hat, selbst wenn die Eltern einwilligen. Am (heutigen) Donnerstag stand das Thema erstmals im Plenum des Bundestages auf der Tagesordnung. Voßhoff und Flachsbarth versicherten, der Gesetzentwurf der Regierung bewege sich „ganz auf dem Boden unserer Verfassung“. Nach dem Grundgesetz seien für die Erziehung primär die Eltern verantwortlich. „Sie dürfen entscheiden, was nach ihrem Verständnis gut für ihr Kind ist. Der Staat darf nur dann in dieses Erziehungsrecht eingreifen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.“ Dem Entwurf der Regierung zufolge dürfen Säuglinge in den ersten sechs Monaten auch von religiösen Beschneidern beschnitten werden, die zwar keine Ärzte, aber dafür besonders ausgebildet sind. In einem Gegenantrag schlagen die Kinderbeauftragten der SPD, Marlene Rupprecht, sowie die kinderpolitischen Sprecherinnen Diana Golze (Linke) und Katja Dörner (Grüne) sowie rund 60 weitere Abgeordnete vor, dass Entfernung der Vorhaut am Penis aus nicht-medizinischen Gründen erst ab 14 Jahren zulässig sein sollen. Die jüdische Tradition sieht aber eine Beschneidung spätestens acht Tage nach der Geburt vor. dapd (Politik/Politik)
CDU/CSU im Bundestag verteidigt Gesetzespläne zu Beschneidungen
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Peer-Michael Preß
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