Hamburg/München (dapd). Wegen Lücken im Vertrag kann der ehemalige Vorstandschef der HSH Nordbank, Dirk Jens Nonnenmacher, seine umstrittene Millionenabfindung wohl endgültig behalten. Auch eine Verurteilung in einem drohenden Strafprozess wegen windiger Geschäfte würde ihm dabei entgegen dem Willen der Bankeigentümer nicht mehr schaden. Denn die HSH kann die vier Millionen Euro nur bis zum 15. Dezember zurückfordern. Das Gerichtsverfahren gegen den Ex-Chef wird aber frühestens Anfang 2013 eröffnet. Verantwortlich für die Panne ist laut Berichten von „Süddeutscher Zeitung“ (SZ) und NDR Info ein lax formulierter Aufhebungsvertrag. Allerdings könnte der frühere Topmanager aus einem anderen Grund doch noch Geld an seinen früheren Arbeitgeber zahlen müssen. Falls Nonnenmacher irgendwann verurteilt würde, will die Bank Schadenersatz für die missglückten Geschäfte von ihm fordern. „Der Aufsichtsrat wird den Verlauf eines etwaigen Strafverfahrens gegen ehemalige Vorstände der Bank aufmerksam verfolgen und rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um eine mögliche Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegen ehemalige Vorstandsmitglieder zu verhindern“, sagte der HSH-Aufsichtsratsvorsitzende Hilmar Kopper am Dienstag. Der Gesamtschaden für die Bank aus diesen Geschäften wird auf 150 Millionen Euro taxiert. Zu den Vorwürfen um den Aufhebungsvertrag äußerte Kopper sich nicht. „Der Aufsichtsrat kann aus rechtlichen Gründen weder zu Details von Aufhebungsverträgen noch zum Entscheidungsfindungsprozess innerhalb des Gremiums Stellung nehmen“, sagte er lediglich. Gegen Nonnenmacher und weitere ehemalige HSH-Manager hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Untreue und Bilanzfälschung im Zusammenhang mit den sogenannten Omega-Geschäften erhoben. Das Hamburger Landgericht will demnächst festlegen, ob es zum Prozess kommt. „Die zuständige Kammer entscheidet Anfang des Jahres, sofern keine vorrangige Haftsache vorher eingeht“, sagte ein Gerichtssprecher. Zwtl.: „Bin doch kein Anfänger“ Nach den Berichten von NDR und „SZ“ hat es Kopper bei der Formulierung des Abfindungsvertrags versäumt, den Willen der Eigentümer zu berücksichtigen. So soll der damalige schleswig-holsteinische Wirtschaftsminister Jost de Jager (CDU) im November 2010 Kopper schriftlich aufgefordert haben, „eine Regelung in den Aufhebungsvertrag aufzunehmen, wonach mögliche Abfindungszahlungen zurückgezahlt werden müssen, wenn es im Nachhinein zu einer strafrechtlichen Verurteilung in Zusammenhang mit der Ausübung der Vorstandstätigkeit kommen sollte oder aktien- bzw. arbeitsrechtliche Pflichtverstöße nachgewiesen würden“. Kopper hatte damals erklärt, Nonnenmacher bekomme lediglich seinen bis Ende 2012 laufenden Vertrag ausbezahlt. Sollte ihm eine Schuld nachgewiesen werden können, müsse er „sicher“ etwas zurückzahlen. „Das steht alles im Abgeltungsvertrag. Ich bin doch kein Anfänger“, sagte Kopper im Dezember 2010 dem „Spiegel“. Warum der Aufsichtsratschef dem Willen der Bank-Eigentümer aber nicht nachkam, ist unklar. Der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Kieler Landtag, Wolfgang Kubicki, sagte laut NDR und „SZ“, er sehe angesichts des Vorgehens von Kopper einen „Anfangsverdacht der Untreue“. „Es kann nicht sein, dass die HSH Nordbank im Fall einer Verurteilung einem Arbeitnehmer Millionen zahlt, dem eine Straftat nachgewiesen worden ist“, sagte Kubicki. Nonnenmacher musste im Frühjahr 2011 seinen Posten als HSH-Chef räumen. Er hatte den Rückhalt der Haupteigentümer verloren, der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein. Die Bank soll Kritiker von Detektiven überwachen lassen und einen Topmanager mit unsauberen Methoden aus dem Amt gedrängt haben, zahlte trotz Milliardenverlusten aber auch an Nonnenmacher Millionen-Boni. Am Ende wurde es den Landesregierungen zu bunt und der Vorstandschef musste trotz ordentlicher Geschäftszahlen gehen. Angeklagt sind der Manager und seine Ex-Vorstandskollegen allerdings wegen anderer Vorwürfe: Sie sollen mit einem umstrittenen Kreislaufgeschäft namens Omega 55 zum Jahresende 2007 Verluste von 150 Millionen Euro verursacht haben. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Ex-HSH-Chef kann Abfindungsmillionen endgültig einstreichen
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Peer-Michael Preß
Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de Alle Beiträge von Peer-Michael Preß anzeigen