Berlin (dapd). Die Gewerkschaft ver.di und die Deutsche Telekom streiten über angeblich haarsträubende Zustände bei der Konzerntochter T-Mobile USA. Eine von ver.di und der US-Kommunikationsgewerkschaft CWA zusammengestellte Dokumentation zeige unerträglichen Druck auf Beschäftigte der US-Tochter, sagte ein ver.di-Sprecher am Sonntag in Berlin und bestätigte einen Bericht des „Spiegel“.
Mitarbeitern von Callcentern hätten etwa Eselsmützen tragen oder Strafarbeiten schreiben müssen, wenn sie Leistungsvorgaben nicht erfüllten. Eine Telekom-Sprecherin wies den Vorwurf einer systematischen Verletzung von Arbeitnehmerrechten zurück. „Es geht um zwei Einzelfälle, denen wir nachgegangen sind und die abgestellt worden sind“, sagte sie. Es handele sich um zurückliegende Ereignisse aus den Jahren 2009 und 2010. Einer betroffenen Mitarbeiterin sei zudem die Eselsmütze nur auf ihren Arbeitsplatz gelegt worden. Telekom-Vorstandschef René Obermann sagte dem „Spiegel“: „Wir nehmen jeden Einzelfall ernst, untersuchen ihn und stellen Missstände ab, sollten sie vorhanden sein.“ Personalvorstand Marion Schick sprach zudem von einer „organisierten Kampagne der CWA mit Unterstützung der ver.di gegen die Deutsche Telekom“, die falsch und verantwortungslos sei. Diese diene nur dem Ziel, für die US-Gewerkschaft CWA auf Biegen und Brechen einen Zugang bei der T-Mobile US durchzudrücken. Demgegenüber sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Lothar Schröder, der auch stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Telekom ist, die Dokumentation zu den Arbeitsbedingungen der 30.000 Beschäftigten von T-Mobile USA ergebe das Bild eines Unternehmens, „das brutalen Psychoterror auf seine Mitarbeiter ausübt“. Darin seien auch willkürliche Kündigungen und Verletzungen von Mitarbeiterrechten dokumentiert. Die Dokumentation zeige auch, dass Beschäftigte von T-Mobile USA systematisch unter Druck gesetzt würden, „um sie von gewerkschaftlicher Arbeit und Wahrnehmung ihrer Arbeitnehmerrechte abzuhalten“, ergänzte der ver.di-Sprecher. Nach deutschen Maßstäben würden dabei in vielfältiger Weise Arbeitnehmerrechte verletzt. Amerikanisches Recht werde aber möglicherweise oft nicht gebrochen.