Berlin (dapd). Das Aktionsbündnis Kinderrechte will die Belange von Kindern stärken und Kinderrechte daher im Grundgesetz verankern. „Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, deshalb brauchen sie über das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Artikel 2 des Grundgesetzes hinaus eine besondere Förderung“, sagte der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks, Thomas Krüger, am Freitag in Berlin. Damit solle die Position von Kindern im deutschen Rechtssystem gestärkt und ein klares Signal für mehr Kinderrechte gegeben werden. Das Aktionsbündnis legte einen Vorschlag für einen neuen Artikel 2a des Grundgesetzes vor, mit dem Rechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung von Kindern sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln festgeschrieben werden soll. Grundlage des Vorstoßes ist die UN-Kinderechtskonvention, die in Deutschland seit gut 20 Jahren gilt. Dem Aktionsbündnis gehören neben dem Deutschen Kinderhilfswerk, Unicef Deutschland, der Deutsche Kinderschutzbund und die Deutsche Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft an. Unicef fordert Vorreiterrolle von Deutschland Unicef-Vorstandsmitglied Anne Lütkes verwies darauf, dass die Bilanz Deutschlands bei der Umsetzung der Kinderrechtskonvention durchwachsen sei. „Deutschland sollte hier nach unserer Ansicht Vorreiter sein und nicht hinter Ländern wie Spanien, Österreich oder Südafrika zurückfallen, die diese Verfassungsänderung vorgenommen haben“, sagte Lütkes. Sie betonte, dass dies für alle Kinder gelten solle, nicht nur für Kinder mit deutschem Pass. Die Vorsitzende des Kuratoriums der Deutschen Liga für das Kind, Lore Maria Peschel-Gutzeit betonte, dass mit einer solchen Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz auch die Klagemöglichkeiten in Karlsruhe verbessert würden. Auch für eine Klage gegen das umstrittene Betreuungsgeld böten eigene Kinderrechte einen Ansatzpunkt, nämlich ob durch das Betreuungsgeld Kinder in verschiedene Klassen eingeteilt würden. Auch der Bundesrat hatte die Bundesregierung im vergangenen Jahr aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz vorsieht. Die Regierung hatte dies im Juli dieses Jahres allerdings unter Verweis darauf abgewiesen, dass dies den Kindern nicht mehr Rechte verschaffen würde, als ihnen jetzt schon von Verfassung wegen zustehen würden. Schröder lehnt Vorstoß ab Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) bekräftigte diese Auffassung am Freitag noch einmal. „Wir haben die Kinderrechte bereits gestärkt“, sagte sie der „Passauer Neuen Presse“. Es gebe ein Individualklagerecht für Fälle, bei denen es um mögliche Verstöße gegen die UN-Kinderrechtskonvention gehe. Dies stärke die Rechtsposition von Kindern viel mehr als jede Verfassungsänderung. Für eine Grundgesetzänderung wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat notwendig. Die Vertreter des Aktionsbündnisses räumten am Freitag ein, dass es sich bei ihrem Anliegen um das Bohren dicker Bretter gehe. Der Präsident des Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, verwies darauf, dass es vor rund eineinhalb Jahren ein Gespräch mit der Familienministerin gegeben habe, das aber sehr kurz ausgefallen sei. Allerdings sei Schröder nicht allein in der Verantwortung. Krüger kündigte an, die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz zum Thema im Wahlkampf zu machen. Einhellig sprachen sich die Vertreter des Aktionsbündnisses zudem für eine Absenkung des Wahlalters aus. „Es gibt überhaupt keinen Grund, das Wahlalter auf 18 Jahre zu beschränken“, gab Peschel Gutzeit zu bedenken. Mit der Volljährigkeit habe das Wahlalter nichts zu tun. Krüger sprach sich dafür aus, das Wahlalter auf 14 abzusenken, da dies auch die Altersgrenze für Religionsmündigkeit, Scheckkartenfähigkeit und Jugendstrafrecht sei. dapd (Politik/Politik)
Aktionsbündnis fordert Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz
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Peer-Michael Preß
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