Karlsruhe (dapd). Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat seine Entscheidung darüber vertagt, ob die Universität Heidelberg der FDP-Politikerin Silvana Koch-Mehrin den Doktortitel zu Unrecht entzogen hat. Dass die Europa-Abgeordnete bei ihrer Dissertation unsauber gearbeitet und Textstellen ohne die wissenschaftlich gebotene Kennzeichnung übernommen hat, blieb bei der rund einstündigen Verhandlung am Mittwoch allerdings unstrittig. Die Klägerin, um deren Doktortitel es geht, war selbst nicht anwesend. Das Gericht befasste sich vor allem mit verfahrensrechtlichen Fragen. Zu drei dieser Fragen werden die Prozessbeteiligten nun innerhalb von zwei Wochen schriftlich Stellung nehmen. Die Kammer unter Vorsitz der Richterin Christine Warnemünde entscheidet daraufhin ohne weitere mündliche Verhandlung. Die FDP-Europaabgeordnete Koch-Mehrin hatte im Dezember 2011 Klage gegen die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg eingereicht, nachdem ihr Widerspruch wirkungslos blieb. Die Universität hatte ihr am 22. Juni 2011 den Doktorgrad entzogen. Eine Prüfung des Promotionsausschusses hatte ergeben, dass die Dissertation mit dem Titel „Historische Währungsunion zwischen Wirtschaft und Politik: Die Lateinische Münzunion 1865-1927“ „in substanziellen Teilen aus Plagiaten besteht“. Der Befund: 125 Stellen auf 80 von rund 200 Seiten sind Plagiate, die aus 32 verschiedenen Publikationen stammen, 20 davon sind nicht im Literaturverzeichnis aufgeführt. Anwalt: Wissenschaftliche Leistung besteht Der Anwalt Koch-Mehrins, Christian Birnbaum, führte an, dass die wissenschaftliche Leistung der Arbeit ungeachtet der Textübernahmen bestehe. Seine Mandantin habe vor allem in französischen Archiven recherchiert und mit ihren Erkenntnissen laut Gutachten eine Forschungslücke geschlossen. Zudem hätten schon die Gutachter auf die handwerklichen Mängel hingewiesen. Birnbaum führte vor allem verfahrensrechtliche Mängel an. So zweifelt er an der Zuständigkeit des Promotionsausschusses, der Koch-Mehrin den Doktortitel entzogen hat. Aus seiner Sicht sind noch drei weitere formelle Fragen offen, zu denen die Prozessbeteiligten nun schriftlich Stellung nehmen, da sie vor Ort nicht zu beantworten waren. So sei zu klären, ob der Promotionsausschuss wie gefordert per Stimmzettel gewählt worden sei. Das Protokoll gebe dazu keine Auskunft. Das gelte auch für die ordnungsgemäße Bestellung der Sachverständigen. Birnbaum forderte außerdem, dass die Universität Heidelberg nachweist, dass die Prodekanin der Lehre, die den Widerspruch Koch-Mehrins im November 2011 abgelehnt hatte, zuständig gewesen ist. Birnbaum bemängelte auch die lange Zeit von mehr als zehn Jahren zwischen der Verleihung der Doktorwürde und deren Entziehung. Die Universität Heidelberg hatte die Prüfung der Dissertation eingeleitet, nachdem im Frühjahr 2011 auf der Internetplattform VroniPlag Plagiatsvorwürfe laut wurden. Der zeitliche Abstand sei in die Beurteilung miteinzubeziehen. Schließlich könnten den handwerklichen Mängeln der Arbeit auch durch eine wissenschaftliche Rüge, durch Nachbesserung oder eine schlechtere Note Rechnung getragen werden. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, ist nach Angaben von Gerichtssprecher Rüdiger Albrecht offen. Infolge der Plagiatsvorwürfe war Koch-Mehrin von ihren Ämtern als Vizepräsidentin des Europaparlaments, als Vorsitzende der FDP im Europäischen Parlament und als FDP-Präsidiumsmitglied zurückgetreten. Vor drei Wochen kündigte sie an, nicht wieder für das Europaparlament zu kandidieren. dapd (Politik/Politik)
Zäher Kampf um Koch-Mehrins Doktortitel
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Peer-Michael Preß
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