Heidelberg (dapd). CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach sieht keine Möglichkeit für die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe, durch Kooperation mit den Ermittlungsbehörden einen Strafnachlass auszuhandeln. „Die gegen sie erhobenen Vorwürfe sind derart massiv, dass im Falle einer Verurteilung keine Form eines Strafnachlasses zu begründen wäre“, sagte er der „Rhein-Neckar-Zeitung“. Eine Kronzeugenregelung für Zschäpe kann er sich nicht vorstellen. Dazu, dass es rund ein Jahr gedauert hat, bis der Generalbundesanwalt Anklage erhoben hat, sagte Bosbach: „Hier ging Gründlichkeit vor Schnelligkeit“. Die bisherigen Ermittlungspannen machten ihn „wirklich fassungslos“, erklärte Bosbach. Vorwürfe gegenüber den Behörden, sie hätten vertuschen wollen oder seien „auf dem rechten Auge blind“, wies er jedoch als falsch zurück. Für die Zukunft forderte er „glasklare gesetzliche Regelungen, wann Akten vernichtet werden müssen und wann sie auf keinen Fall vernichtet werden dürfen“. dapd (Politik/Politik)