Berlin (dapd). Der Bundestag hat die Neuregelung der Sicherungsverwahrung beschlossen. Mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition wurde am Donnerstagabend ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums angenommen, der vor allem sicherstellen soll, dass gefährliche Kriminelle in Sicherungsverwahrung anders untergebracht und behandelt werden als Strafgefangene. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht verlangt. Nun sind die Länder am Zug: Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig, zudem müssen sich die Landesregierungen um die konkrete Umsetzung der neuen Vorgaben kümmern. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai 2011 alle geltenden Regelungen zu Sicherungsverwahrung für grundgesetzwidrig erklärt. Hauptkritikpunkt der Richter waren zu geringe Unterschiede zwischen Haft und Sicherungsverwahrung. Damit werde gegen das sogenannte Abstandsgebot verstoßen. Bis Ende Mai 2013 muss ein neues Konzept stehen. Der vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf sieht daher vor, dass Sicherungsverwahrte getrennt von Strafgefangenen untergebracht werden und ihre Umgebung „den allgemeinen Lebensverhältnisses angepasst“ ist. Außerdem haben die Betroffenen ein Recht auf eine intensive sozialtherapeutische und psychiatrische Betreuung. Ziel ist es, die „Gefährlichkeit für die Allgemeinheit so zu mindern“, dass die Sicherungsverwahrung möglichst bald beendet oder auf Bewährung ausgesetzt werden kann. Wenn ein Täter die nötigen Betreuungsangebote nicht bekommt, muss das Gericht die Sicherungsverwahrung zur Bewährung aussetzen. Leutheusser-Schnarrenberger lobt „Sachlichkeit“ der Debatte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte über Monate mit den Ländern über die Neuordnung verhandelt. Nach der Abstimmung im Bundestag lobte sie die „konstruktiven und intensiven“ Gespräche. „Die Sachlichkeit, mit der über die parteipolitischen Grenzen hinweg die Lehren aus den Fehlern der Vergangenheit gezogen werden, sollte auch den weiteren Weg der Gesetzgebung im Bundesrat prägen“, hoffte die Ministerin. „Die Reform der Sicherungsverwahrung ist Ausdruck einer Gesetzgebung, die Sicherheit unter rechtsstaatlichem Vorzeichen garantiert. “ Sie ermahnte zugleich den Bundesrat zu einer zügigen Verabschiedung. Da die Länder bis Mitte kommenden Jahres die „räumlichen und personellen Voraussetzungen“ für die veränderte Sicherungsverwahrung schaffen müssten, sei es wichtig, „dass das Vorhaben nicht verzögert wird“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. (Der Gesetzentwurf: http://url.dapd.de/hZ5A0C ) dapd (Politik/Politik)
Sicherungsverwahrung wird grundlegend neu geregelt
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Peer-Michael Preß
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