Straßburg (dapd). Die Untersagung der von der Tierschutzorganisation Peta in Deutschland geplanten Plakatkampagne „Der Holocaust auf Ihrem Teller“ verletzte nicht die Meinungsfreiheit. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag in Straßburg entschieden. Eine Beschwerde von Peta blieb damit ohne Erfolg. Die zivilrechtlichen Unterlassungsverfügungen deutscher Gerichte gegen die im Jahr 2004 geplante Plakataktion hätten die Europäische Menschenrechtskonvention nicht verletzt, hieß es. Peta bleibt damit untersagt, Fotos von Opfern aus NS-Vernichtungslagern in direkter Gegenüberstellung mit Tieren aus der Massentierhaltung zu zeigen. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht die Verbotsverfügung bestätigt und die geplanten Plakate als „Bagatellisierung und Banalisierung des Schicksals der Holocaustopfer“ gewertet. dapd (Politik/Politik)