Leipzig (dapd). Ein Rechtsextremist kann nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht als Bezirksschornsteinfeger abberufen werden. Das Gericht entschied am Mittwoch in Leipzig, dass das Landesverwaltungsamt Sachsens-Anhalts die Berufung Lutz Battkes zu Recht widerrufen hat. Seine Teilnahme an sogenannten Trauerfeiern für die Mörder des früheren deutschen Außenministers Walter Rathenaus zeige, dass er nicht die notwendige persönliche Zuverlässigkeit für das Amt mitbringe. Battke, der als Parteiloser für die NPD im Kreistag des Burgenlandkreises sowie im Stadtrat von Laucha sitzt, hatte gegen den Bescheid des Landesverwaltungsamtes geklagt, mit dem seine Abberufung ausgesprochen worden war. In den Vorinstanzen hatte er sich noch durchgesetzt, nun änderten die Bundesverwaltungsrichter deren Urteile ab und wiesen die Klage zurück. Das Verwaltungsgericht Halle und das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hatten ihre Entscheidungen damit begründet, dass die politischen Aktivitäten Battkes keinen Bezug zu seiner Berufstätigkeit aufwiesen. Dieser Auffassung trat das Bundesverwaltungsgericht entgegen. Bei der Beurteilung darüber, ob Battke verlässlich die Gewähr dafür biete, dass er die Rechtsordnung und vor allem die Grundrechte beachten werde, könne sein außerberufliches Verhalten nicht ausgeblendet werden. Schwerste antisemitische Straftaten gebilligt Die Richter verwiesen darauf, dass Battke als Bezirksschornsteinfeger mit öffentlichen Aufgaben betraut sei. Damit sei er Glied der Verwaltung und habe die Grundrechte seiner Kunden zu wahren. Durch seine regelmäßige Teilnahme an den sogenannten Totenfeiern für Rathenaus Mörder habe er deutlich gemacht, dass er schwerste und zudem antisemitische Straftaten billige und die Täter sogar für verehrenswürdig halte. Damit offenbare er eine antisemitische und rassistische Grundhaltung, die elementare Grundrechte von Mitbürgern gering achte. Das sei für die Berufsaufgaben eines Bezirksschornsteinfegermeisters von Relevanz. Haseloff spricht von wichtigem Signal Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) begrüßte das Urteil als „ein wichtiges und richtiges Signal des Rechtsstaates in der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus.“ Wer im öffentlichen Auftrag tätig werde, könne nicht zugleich rechtsextremes und menschenverachtendes Gedankengut vertreten. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Magdeburger Landtag, Rüdiger Erben, verwies darauf, dass das Gericht festgestellt habe, dass es „nicht die Privatangelegenheit eines Bezirksschornsteinfegers ist, sich in seiner Freizeit als Nazi zu betätigen.“ dapd (Politik/Politik)
Gericht erlaubt Abberufung rechtsextremen Schornsteinfegers
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Peer-Michael Preß
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