Berlin (dapd). Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Änderungen zum Betreuungsgeld und das Ende der Praxisgebühr verabschiedet. Mit beiden Vorhaben soll sich bereits am Freitag der Deutsche Bundestag befassen. Nach monatelangen Streit hatten sich die Spitzen der schwarz-gelben Koalition in der Nacht zum Montag auf entsprechende Pläne verständigt. Das Betreuungsgeld soll es für Kleinkinder ab 1. August 2013 geben, die zu Hause betreut und nicht in einer Kita gebracht werden. Mit der nun beschlossenen Änderung soll das Geld auch zur privaten Altersvorsorge und zum Bildungssparen genutzt werden können. Die Praxisgebühr wird den Plänen der Regierung zufolge zum 1. Januar 2013 entfallen. Die Krankenkassen erhalten für den Wegfall der zwei Milliarden Euro einen Ausgleich aus dem Gesundheitsfonds. Das Aus der Praxisgebühr soll als Änderungsantrag für das Assistenzpflegegesetz bereits am Freitag vom Bundestag beschlossen werden. Auch das Betreuungsgeld soll vom Parlament am Freitag beschlossen werden, über die Änderungen berät das Plenum in erster Lesung. Das Kabinett billigte am Mittwoch ferner den Existenzminimumbericht. Demnach soll der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer zum Jahreswechsel von derzeit 8.004 auf 8.124 Euro steigen. 2014 soll er 8.352 Euro betragen. Der Bericht wird alle zwei Jahre veröffentlicht und legt unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung fest, wie viel Geld ein Steuerpflichtiger mindestens „zur Bestreitung seines notwendigen Lebensunterhalts“ und „desjenigen seiner Familie“ benötigt. dapd (Politik/Politik)
Kabinett beschließt Betreuungsgeld und Ende der Praxisgebühr
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Peer-Michael Preß
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