Dresden (dapd). Der sächsische Linkspolitiker André Hahn muss wegen der Blockade eines Neonaziaufmarsches im Jahr 2010 keine Bestrafung mehr befürchten. Das Gerichtsverfahren sei ohne Auflagen endgültig eingestellt worden, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts Dresden am Dienstag auf dapd-Anfrage. Ihren Angaben zufolge griff dazu eine Regelung, wonach die Schuld als sehr gering anzusehen sei oder kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestehe. Alle Seiten hätten der Einstellung zugestimmt. Der Landtagsabgeordnete und frühere Fraktionsvorsitzende Hahn sprach von einem faktischen Freispruch und sagte: „Ich bin sehr zufrieden und auch ein Stück erleichtert.“ Der umstrittene Prozess war im Oktober gestartet. Die Staatsanwaltschaft sah in Hahn einen maßgeblichen Mitinitiator bei der Verhinderung eines genehmigten Aufzuges Tausender Rechtsextremisten am 13. Februar 2010 in Dresden. Sie warf ihm einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vor. Hahn: Absurder Vorgang Hahn sprach von einem absurden Vorgang. Diejenigen, die etwas gegen das Erstarken der Neonazis tun wollten, würden in Sachsen vor Gericht gestellt. Es gebe keine Zweifel mehr, dass die erhobenen Vorwürfe unhaltbar seien. Zugleich sei der gegen ihn ergangene Strafbefehl über 3.000 Euro aufgehoben und er müsse auch die ursprünglich geforderte Geldzahlung von 500 Euro nicht entrichten. Der Linkspolitiker verwies darauf, dass zudem die Verfahrenskosten aus der Staatskasse bezahlt werden müssten und er die Auslagen für seine anwaltliche Unterstützung komplett erstattet bekomme. Es müsse nun klar sein, dass niemand für den friedlichen Widerstand und die erfolgreiche Blockade des Naziaufmarsches 2010 strafrechtlich verfolgt werden könne, betonte Hahn. Es sei eine abenteuerliche Konstruktion und ein Politikum gewesen, dass von den 12.000 Teilnehmern der Anti-Nazi-Proteste ausgerechnet die Fraktionsvorsitzenden der Linke aus Thüringen, Hessen und Sachsen vor Gericht gestellt werden sollten. Nach dem Ende des Prozesses gegen ihn müssten auch die Verfahren gegen die Linkspolitiker Janine Wissler, Willi van Ooyen und Bodo Ramelow unverzüglich eingestellt werden, sagte Hahn. Auch andere Verfahren einstellen Die Neonazis hatten sich damals am Bahnhof Neustadt versammelt, um von dort einen Umzug zu starten. In den Straßen um den Bahnhof blockierten Tausende Menschen die mögliche Strecke. Die Linksfraktion versammelte sich damals zu einer Fraktionssitzung unter freiem Himmel. Nach 2010 kam es auch in den Folgejahren zu Blockaden der Neonaziaufzüge. Ermittelt wurde deswegen unter anderem auch gegen Politiker der Grünen und der SPD. Die Grünen bezeichneten die Einstellung des Verfahrens gegen Hahn als „überfällig“. Er hoffe auf das Ende der nunmehr dreijährigen „juristischen Irrfahrt“ der Staatsanwaltschaft Dresden, sagte der Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi. „Ich hoffe, dass jetzt auch die letzten Strafverfahren gegen die friedlichen Platzbesetzer von 2011 ebenfalls eingestellt werden“, betonte er. dapd (Politik/Politik)
Linkspolitiker Hahn muss keine Strafe wegen Nazi-Blockade befürchten
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Peer-Michael Preß
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