Karlsruhe (dapd). Die Piratenpartei hält die sogenannte Antiterrordatei für verfassungswidrig und hofft, dass das Bundesverfassungsgericht bei seiner bevorstehenden Prüfung das geltende Gesetz verwirft. Der stellvertretende Parteivorsitzende Sebastian Nerz sagte der Nachrichtenagentur dapd: „Die Antiterrordatei ist ein Gesetz, das sehr weit in die Grundrechte aller Bürger eingreift. Es gibt keine Löschungsfristen, es definiert nicht wirklich, wer dort gespeichert werden kann. Eigentlich ist fast alles speicherbar in der Datei.“ Außerdem fehle es an der Möglichkeit, sich als Betroffener vor Gericht gegen die Erfassung der Daten zu wehren. „Wir setzen uns für einen transparenten Staat ein, aber nicht für einen gläsernen Bürger“, sagte Nerz. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag über die Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen Richters, der die 2006 neu geschaffene Verbunddatei der Polizei und der Nachrichtendienste als grundrechtswidrig angreift. Die Piratenpartei selbst klagt in Karlsruhe nicht. Sie war 2006 bei Verabschiedung des Gesetzes allerdings auch noch in keinem Parlament vertreten. Das Urteil des Ersten Senats wird Anfang kommenden Jahres erwartet. Die Piratenpartei erkenne die Notwendigkeit der Zusammenarbeit von Behörden an, sagte Nerz weiter. Sie dürfe aber nur auf der Grundlage eines klaren Gesetzes erfolgen. Es müsse in einem Gesetz ganz klar geregelt sein, wessen Daten wann gespeichert werden können. Daran fehle es aber bislang. Auch mit Blick auf die neugeschaffene Neonazi-Verbunddatei äußerte sich Nerz skeptisch. Er bestreitet, dass die Morde des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) damit früher erkannt worden wären. Es habe bei den Landesbehörden Hinweise auf Rechtsextremismus gegeben, die aber ignoriert worden seien. „Gegen solche Fehler hilft auch eine Speicherung nichts“, sagte Nerz. dapd (Politik/Politik)