Berlin (dapd). Das finanziell vorteilhafte Ehegattensplitting bei der Einkommensteuer kommt weiterhin nur heterosexuellen Paaren zugute. Eine Ausweitung auf gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften lehnte der Bundestag am Donnerstag in namentlicher Abstimmung mehrheitlich ab. Abgestimmt wurde über einen Änderungsantrag der SPD und einen der Grünenfraktion zum Jahressteuergesetz 2013. Zuvor hatte bereits der Bundesrat erfolglos versucht, die steuerliche Gleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaften in dem Gesetz unterzubringen. Die Debatte war nach mehreren Urteilen des Bundesverfassungsgerichts entbrannt, in denen Ungleichbehandlungen von Ehe und Lebenspartnerschaft für verfassungswidrig erklärt wurden. In der FDP gab es Sympathien für eine weitere Gleichstellung, die Union lehnte dies ab. Die Forderung nach der Ausweitung des Ehegattensplittings wies das Bundesfinanzministerium vor allem mit dem Hinweis zurück, dass dazu noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aussteht. Diese wird für 2013 erwartet. Der Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck zeigte sich enttäuscht nach der Abstimmung. Im Sommerloch hätten FDP und Union das Publikum noch mit Überlegungen zur Gleichstellung im Steuerrecht unterhalten. „Auf die Sommerfrische folgt für homosexuelle Paare eine Herbstdepression. Sie bleiben Bürger zweiter Klasse“, beklagte Beck. Er verwies darauf, dass das Jahressteuergesetz durch den Bundesrat muss. Die Länderkammer habe bereits zweimal die Gleichstellung im Jahressteuergesetz angemahnt. Der baden-württembergische Finanzminister Nils Schmid (SPD) betonte, Schwarz-Gelb im Bundestag ignoriere ein Verfassungsgebot. Schmid kündigte am Donnerstagabend in Stuttgart die Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz an. dapd (Politik/Politik)
Ehegattensplitting bleibt auf Heterosexuelle beschränkt
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Peer-Michael Preß
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