Berlin (dapd). Ein knappes Jahr vor der Bundestagswahl haben sich die Fraktionen doch noch grundsätzlich auf ein neues Wahlrecht verständigt. Danach sollen die sogenannten Überhangsmandate durch Ausgleichssitze neutralisiert werden. Nur die Linke verweigerte den Plänen, die zu einer Vergrößerung des Parlaments führen dürften, die Zustimmung. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von Ende Juli, wonach das geltende Wahlrecht unter anderem wegen der Überhangmandate nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Diese Mandate entstehen, wenn eine Partei mehr direkt gewählte Abgeordnete hat, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Lob für „fairen Kompromiss“ Die parlamentarischen Geschäftsführer von Union, SPD, FDP und Grünen lobten die Einigung am Mittwoch in Berlin als „fairen“ Kompromiss. „Wir sind aufeinander zugegangen“, sagte der CDU-Politiker Michael Grosse-Brömer. Die Verständigung sei „eine gute Grundlage für die nächste Bundestagswahl. Danach müsse man sehen, ob es noch „Verbesserungsbedarf“ gebe. SPD-Geschäftsführer Thomas Oppermann betonte: „Das neue Wahlrecht ist fair, gleich und demokratisch“. Jetzt bestimmten wieder die Wähler, wie der Bundestag zusammengesetzt ist, und nicht länger ein verfassungswidriges Wahlrecht. Niemand wolle einen größeren Bundestag. Um die Überhangsmandate auszugleichen, sei dies aber „im Augenblick unvermeidlich“. Der FDP-Politiker Jörg van Essen trat der Kritik an einer Aufblähung des Bundestages mit dem Argument entgegen, Deutschland habe im internationalen und europäischen Vergleich ein kleines Parlament. Grüne sehen „Übergangswahlrecht“ Auch Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck sprach von einem „tragfähigen, soliden und fairen“ Kompromiss, der verfassungsfest sei. Tricks und Manipulationen könne es nun nicht mehr geben. Es handele es sich allerdings um ein „Übergangswahlrecht“, das nur die „drittbeste Lösung“ darstelle. „Nach der Bundestagswahl müssen wir eine Reduktion der Wahlkreise vornehmen“, forderte Beck. Linke-Vize Halina Wawzyniak kritisierte: „Es gibt eine verfassungsgemäße Alternative, die nicht zur Vergrößerung des Parlaments führt.“ Daher könne ihre Fraktion nicht zustimmen. Bis zu 700 Abgeordnete Rein rechnerisch könnten dem nächsten Bundestag statt heute 620 nach dem neuen Wahlrecht bis zu 700 Abgeordnete angehören. Nach Berechnungen des Steuerzahlerbundes würde dies zu jährlichen Mehrkosten von bis zu 40 Millionen Euro führen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Überhangmandate nicht völlig verboten, aber eine Obergrenze von 15 verlangt. Bei der Bundestagswahl 2009 gab es 24 solcher Mandate, die allesamt der Union zufielen. Aktuell sind es nach dem Ausscheiden von Julia Klöckner (CDU) und Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) aus dem Parlament noch 22 solcher Mandate. Die Hälfte der 598 Abgeordneten wird per Direktmandat gewählt, die andere Hälfte zieht über die Landeslisten in den Bundestag ein. Dazu kommen dann die Überhangmandate. Nach dem Modell der Ausgleichsmandate sollen nun die anderen Parteien im Verhältnis ihrer Stimmanteile ebenfalls zusätzliche Sitze erhalten. dapd (Politik/Politik)
Bundestag dürfte größer werden
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Peer-Michael Preß
Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de Alle Beiträge von Peer-Michael Preß anzeigen