Passau (dapd). Die Länder nehmen einen neuen Anlauf zur Steuervereinfachung und planen unter anderem die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags um 130 Euro auf 1.130 Euro. Das geht aus einem Gesetzentwurf des hessischen Finanzministeriums hervor, wie die „Passauer Neue Presse“ berichtet. Der Entwurf solle am 2. November im Bundesrat eingebracht werden. Das Elf-Punkte-Programm zur Steuervereinfachung mit Gegenfinanzierung werde unter anderem von Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Bremen unterstützt. Für die steuerliche Berücksichtigung häuslicher Arbeitszimmer soll es demnach einen eigenen Freibetrag geben. Arbeitnehmer sollen monatlich 100 Euro pauschal beim Finanzamt angeben können. Zudem sollen die steuerlichen Pauschbeträge für Behinderte um 30 bis 50 Prozent erhöht werden. Die Steuererleichterungen führen dem Entwurf zufolge zu Mindereinnahmen von 870 Millionen Euro im Jahr. Das soll an anderer Stelle hereingeholt werden. So soll die Freigrenze für Sachbezüge vom Arbeitgeber von monatlich 44 auf 20 Euro gesenkt werden. Handwerkerrechnungen unter 300 Euro sollen nicht mehr abgesetzt werden können. dapd (Politik/Politik)
Ländervorstoß zur Steuervereinfachung
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Peer-Michael Preß
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