Das Bundesfinanzministerium bewirbt die E-Bilanz als Mittel zur Entbürokratisierung
Die meisten Unternehmer, die sich bereits an das Thema herangewagt haben, werden wegen des erheblichen Umstellungsaufwand negativ überrascht gewesen sein. Der immense Aufwand fängt schon bei der Elektronik an. Denn neben einem der Taxonomie geschuldeten Kontengerüst, muss die Bilanz auch in der Datensprache XBRL abgefasst werden, weil dies die einzige Datensprache ist, die das Finanzamt versteht. Dafür muss die Buchhaltung umgestellt werden. Wer die Umstellung seiner Buchhaltung nicht schon für den 01.01.2013 anvisiert hat, wird anschließend entsprechende Mühe haben, die vermeintlich erledigte Buchhaltung auf das für die E-Bilanz zum Jahresabschluss 2013 erforderliche Kontengerüst umzustellen. Es droht Mehraufwand!
Das Kontengerüst der E-Bilanz sieht ca. 900 Konten vor. Wehe dem, der da nicht genau bucht. Denn dem Finanzamt wird es gerade wegen der elektronisch erfassten Daten ohne großen Aufwand möglich sein, Datensätze desselben Unternehmens im Jahresvergleich oder die Daten verschiedener branchengleicher Unternehmen mit- und untereinander zu vergleichen. Betriebsprüfer werden ihre Hausaufgaben schon sehr ausführlich gemacht haben können, bevor dem Unternehmen die Prüfungsanordnung zugeht. Es wird zu mehr Auffälligkeiten und entsprechend mehr Steuerkorrekturen kommen. Insofern wird die E-Bilanz eher eine Erleichterung für die Finanzverwaltung als für den Unternehmer sein.
Im Ergebnis wird die E-Bilanz sehr gerafft, kurz und knapp aussehen. Weniger Arbeit wird der Unternehmer mit der Erstellung seiner E-Bilanz aber sicherlich nicht haben. Denn neben der Ergebnis- und Kontrollfunktion für den Unternehmer selbst, werden auch seine Gläubiger die Vorlage aussagekräftiger Bilanzen verlangen.
Dennoch aber kann jeder Unternehmer unnötige Kosten verhindern, wenn er spätestens am Ende dieses Artikels die Umstellung in Angriff nimmt.