Karlsruhe (dapd). Erneut sind zwei Schadenersatzklagen von deutschen Anlegern wegen angeblicher Falschberatung im Zusammenhang mit der Insolvenz der US-Investmentbank Lehman Brothers gescheitert. In den beiden vom Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschiedenen Fällen hatten die beiden Klägerinnen von der Commerzbank Geld wegen angeblich fehlerhafter Anlageberatung zurückgefordert. In einem Fall ging es um 20.000 Euro, im anderen um 32.000 Euro, die die Anlegerinnen jeweils auf Empfehlung eines Mitarbeiters der Commerzbank im Februar 2007 in Lehman-Zertifikate investiert hatten. Mit der Insolvenz der US-Investmentbank im September 2008 waren die erworbenen Zertifikate wertlos geworden. Der 11. Zivilsenat des BGH musste entscheiden, ob die Commerzbank über ihre Provision von 3,5 Prozent des Anlagebetrages hätte aufklären müssen. Das Gericht verneinte dies. Bei einem Festpreisgeschäft müsse die beratende Bank den Kunden weder über ihre Gewinnmarge noch darüber aufklären, dass der Zertifikaterwerb im Wege eines Eigengeschäfts erfolgt sei, bei dem die Bank zuvor selbst erworbene Papiere eines anderen Instituts an die Kunden weiterveräußert. Damit bekräftigte der BGH seine bisherige Rechtsprechung. (AZ: BGH XI ZR 367/11 und 368/11) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Klagen von Lehman-Anlegern vor BGH erneut ohne Erfolg
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Peer-Michael Preß
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