Koblenz (dapd). Im Prozess um die Nürburgring-Affäre sollen nach dem Willen des Koblenzer Landgerichts besonders strenge Regeln zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten gelten. Obwohl unter den Beschuldigten der frühere rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) sowie der frühere Vorstand der landeseigenen Investitions- und Strukturbank (ISB), Hans-Joachim Metternich, sind, verbat das Gericht den Bild-Medien, die Gesichter der Angeklagten zu zeigen. Foto- und Filmaufnahmen der Angeklagten und deren Verteidiger seien „aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes lediglich in der Form erlaubt, dass jeweils die Gesichter vor einer Veröffentlichung unkenntlich zu machen sind“, informierte ein Aushang des Gerichts am Sitzungssaal. Offenbar fanden aber auch die meisten Angeklagten das überflüssig: Deubel sowie drei weitere Angeklagte erlaubten den Medien am Dienstag umgehend, ihre Gesichter zu zeigen. Lediglich die früheren Nürburgring-Geschäftsführer Walter Kafitz sowie Hans-Jürgen Lippelt bestanden auf einer Verpixelung ihrer Gesichter. dapd (Politik/Politik)
Strenge Schutzregeln für Persönlichkeiten im Nürburgring-Prozess
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Peer-Michael Preß
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