Generalbundesanwalt plädiert für mehr Kompetenzen für seine Behörde

Generalbundesanwalt plädiert für mehr Kompetenzen für seine Behörde Berlin (dapd). Mit Blick auf die bevorstehende Anklage gegen die Neonazi-Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) hält Generalbundesanwalt Harald Range einen Vorschlag für bedenkenswert, der Bundesanwaltschaft mehr Kompetenzen einzuräumen. Einem Bericht der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstagausgabe) zufolge verbindet er damit das Ziel, politisch motivierte, extremistische und terroristische Straftaten künftig schneller aufklären oder gar verhindern zu können. „Die Bundesanwaltschaft kann mehr tun als zunächst nur zu beobachten“, sagte Range. Es stelle sich die Frage, wie sie zum Akteur werden könne. Der Generalbundesanwalt plädierte dabei für eine bessere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern und verwies auf eine Anregung der früheren Vorsitzenden Richterin am Bundesgerichtshof, Ruth Rissing-van Saan. Diese habe eine Art „Vorermittlungskompetenz“ für die Bundesanwaltschaft vorgeschlagen. Auf diese Weise könnte Ranges Behörde etwa das Bundeskriminalamt beauftragen, Erkenntnisse zu liefern, die Klarheit über die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft liefern. Einem Zeitungsbericht zufolge sollen die Mitglieder der Neonazi-Zelle NSU und deren Umfeld länger im Visier des Verfassungsschutzes gewesen sein als bisher bekannt. Die sächsischen Sicherheitsbehörden hatten eine im Mai 2000 durchgeführte Abhörmaßnahme gegen die Rechtsextremisten unter dem Namen „Terzett“ erst im November 2010 förmlich abgeschlossen. Das geht aus streng geheimen Akten hervor, wie die Zeitung „Die Welt“ berichtet. Damit seien die NSU-Neonazis Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt noch ein Jahr vor ihrer Enttarnung als gefährlich eingestuft worden. Die Sachsen beschrieben bereits in dem Antrag zu der Überwachung Struktur und Ziel des NSU überraschend genau. Die Zeitung zitiert aus den Akten: „Die Betroffenen stehen im Verdacht, Mitglieder einer Vereinigung zum Begehen von Straftaten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und schwerer rechtsextremistischer Straftaten zu sein und drei flüchtige Straftäter in der Illegalität zu unterstützen.“ Die sogenannte G10-Maßnahme richtete sich laut dem Bericht gegen das Neonazi-Trio sowie gegen die drei heute im NSU-Verfahren der Bundesanwaltschaft als Beschuldigte geführten Thomas S., Mandy S. und Jan W. Außerdem war der ehemalige Musikproduzent Andreas G. davon betroffen, der nicht zu den Beschuldigten gehört. Die Unterlagen belegen laut „Welt“, dass die sächsischen Verfassungsschützer über Jahre hinweg wiederholt Anhaltspunkte für ihren Verdacht sahen. Sie hätten beispielsweise 2006 die gesetzlich vorgeschriebene Benachrichtigung der Betroffenen abgelehnt. Der Präsident des sächsischen Verfassungsschutzes schickte damals dem Landesinnenministerium einen Vermerk: „Es soll keine Mitteilung erfolgen, weil es dadurch zur Gefährdung des Zweckes der Beschränkung käme.“ 2009 gaben die Behörden schließlich die Hoffnung auf, das NSU-Trio noch zu finden. Mittlerweile sei keine Gefährdung des Zweckes der Maßnahme mehr zu erwarten, schrieb der Verfassungsschutz demnach im Mai 2009: „Sinn und Zweck der Gruppe ist durch Verjährung nicht mehr gegeben.“ Im folgenden Oktober wurden die vier mutmaßlichen Unterstützer der Drei dann über die neun Jahre zurückliegende Abhörmaßnahme informiert. Auch Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt sollten damals benachrichtigt werden. Zweimal, 2009 und 2010, fragten die sächsischen Verfassungsschützer bei den anderen 15 Landesämtern und dem Bundesamt nach und baten um Ermittlungen zur Feststellung der Aufenthaltsorte oder Wohnsitze der genannten Personen. Doch die Antwort lautete überall: Fehlanzeige. Die erfolglose Bilanz meldete der Verfassungsschutz dem Landesinnenministerium. Dies erklärte am 30. November 2010, dass Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt nicht benachrichtigt werden könnten. Die Abhörmaßnahme „Terzett“ war damit abgeschlossen. Das Neonazi-Trio Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe hatte zwischen 2000 und 2007 zehn Morde verübt, war aber jahrelang unentdeckt geblieben. Erst vor einem Jahr flog es auf; zwei von ihnen wurden nach einem Raubüberfall tot in einem Wohnmobil entdeckt. Die mutmaßliche Mittäterin Zschäpe und ein weiterer Beschuldigter sitzen derzeit in Haft. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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