Berlin (dapd). Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat den Kabinettsbeschluss zum Beschneidungsgesetz begrüßt. „Es ist ein guter Tag, der dazu beiträgt, dass wieder mehr Rechtssicherheit eintreten wird“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger am Mittwoch in Berlin. Künftig könnten Eltern im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht über eine Beschneidung ihres Kindes frei entscheiden. Jahrzehntelang sei dies unstreitig möglich gewesen, fügte sie hinzu. Dem Gesetz zufolge ist eine Beschneidung von Jungen allerdings nur zulässig, wenn sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt und das Kindeswohl nicht gefährdet. Zudem muss bei Anwendung des Ritus‘ der Wille des Jungen berücksichtigt werden. Hintergrund ist ein Urteil des Kölner Landgerichts, das die Beschneidung eines Jungen als rechtswidrige Körperverletzung gewertet hatte. Die Bundesregierung, aber auch die Fraktionen des Deutschen Bundestages wollen den alten Ritus nun per Gesetz legitimieren und auf diese Weise Rechtssicherheit für Juden und Muslime schaffen. dapd (Politik/Politik)