Karlsruhe (dapd-lsc). Die Deutsche Post muss Informationsmaterial der rechtsextremen NPD in Haushalte zustellen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Dass die Zeitschrift „Klartext“ unadressiert und wie eine Postwurfsendung an alle Haushalte zugehe, ändere nichts an der Beförderungspflicht, hieß es zur Begründung. Die NPD-Zeitschrift sei eine periodisch erscheinende Publikation, und diese müssten nach deutschem Recht befördert werden. Über den Rechtsstreit zwischen der Deutschen Post und der sächsischen NPD-Landtagsfraktion war bereits am 28. Juni vor dem BGH in Karlsruhe verhandelt worden. Das Landgericht Leipzig und das Oberlandesgericht Dresden hatten zunächst der Post recht gegeben. Auf die Revision der NPD-Fraktion in Sachsen musste nun der BGH in letzter Instanz entscheiden. dapd (Politik/Politik)
Post muss NPD-Material befördern
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Peer-Michael Preß
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