Post muss NPD-Material befördern

Post muss NPD-Material befördern Karlsruhe (dapd-lsc). Die Deutsche Post muss Informationsmaterial der rechtsextremen NPD in Haushalte zustellen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Dass die Zeitschrift „Klartext“ unadressiert und wie eine Postwurfsendung an alle Haushalte zugehe, ändere nichts an der Beförderungspflicht, hieß es zur Begründung. Die NPD-Zeitschrift sei eine periodisch erscheinende Publikation, und diese müssten nach deutschem Recht befördert werden. Über den Rechtsstreit zwischen der Deutschen Post und der sächsischen NPD-Landtagsfraktion war bereits am 28. Juni vor dem BGH in Karlsruhe verhandelt worden. Das Landgericht Leipzig und das Oberlandesgericht Dresden hatten zunächst der Post recht gegeben. Auf die Revision der NPD-Fraktion in Sachsen musste nun der BGH in letzter Instanz entscheiden. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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